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Artikel Tagged ‘Schnüffelstaat’

Arbeitsplan der SPD-Bundestagsfraktion 2008/2009: BKA-Gesetz, Volkszählung, neue Warndatei noch in diesem Jahr

14. Oktober 2008

Da ist mir ja eben ein interessantes Dokument auf den Tisch geflattert. Nämlich der Arbeitsplan der SPD-Bundestagsfraktion für 2008/2009. Das ganze Dokument kann man hier als pdf-Datei runterladen. Das ist eine ganz schöne Packung, die sich die SPD noch für diese Wahlperiode (WP) vorgenommen hat: Es soll eine neue Warndatei geben, das BKA-Gesetz (Online-Durchsuchung, Lauschangriff) soll durchgepeitscht werden, die Volkszählung soll beschlossen werden, der elektronische Personalausweis ebenso. Als “offen” sind die Zeitfenster für das Luft- und Seesicherheitsgesetz (Bundeswehreinsätze im Innern) und für neue BND-Befugnisse gekennzeichnet.

Zwar wird überall ordentlich Druck gemacht. Beim alten Thema Datenschutz-Audit hat man es ofenbar nicht so eilig. Das Zeitfenster ist “offen”.

Dann wünsche ich allen eine frohe Europa- und Bundestagswahl. Auch zu allen anderen Themen bietet das Papier einen kompakten Überblick.

Die Highlights aus den Bereichen Innenpolitik/Bürgerrechte/Datenschutz:

Warndatei

Einführung einer Einlader- und Warndatei zur Verhinderung von Visa-Missbrauch. Ressortabstimmung dauert an, Koalitionsgespräche werden ab September fortgesetzt. Zeitfenster: Noch in dieser WP. Zügige Einigung angestrebt, wg. strittiger Punkte Zeitpunkt offen.

Änderung Bundesdatenschutzgesetz

Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte in Bezug auf die Tätigkeit von Auskunfteien und die von diesen praktizierten Verfahren (insbesondere von automatisierten Kreditprüfungsverfahren „Scoring”). Kabinettsbeschluss 30.07.2008. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Datenschutzaudit

Schaffung eines Datenschutzgütesiegels als Wettbewerbsanreiz für vorbildlichen Datenschutz durch die Wirtschaft und zur Stärkung der Datenschutzaufsicht. BMI bereitet Referentenentwurf vor. Zeitfenster: offen

Zensusanordnungsgesetz 2011

Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Zensus 2011. Referentenentwurf BMI in der Ressortabstimmung. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Bundesmeldegesetz

Zusammenführung des Melderechts des Bundes und der Länder (MRRG und Landesmeldegesetze) in ein Bundesmeldegesetz BMI bereitet Referentenentwurf vor. Zeitfenster: evtl.  noch in dieser WP

BKA-Gesetz

Schaffung der erforderlichen Befugnisse für das BKA zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Elektronischer Personalausweis

Gesetz zur Einführung des elektronischen Personalausweises mit biometrischen Elementen, elektronischer Identifikation und digitaler Signatur. Kabinettsbeschluss 23.07.2008. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Luft- und Seesicherheitsgesetz

Verfassungsänderung zum Einsatz der Bundeswehr zum Abwehr von Gefahren auf See und aus der Luft. Angebot der SPD an den Koalitionspartner, das dort bislang nicht aufgegriffen wurde. Union fordert darüber hinaus auch Einsatz der Bundeswehr im Innern und am Boden. Zeitfenster: Offen

Änderung G-10-Gesetz

Im Wesentlichen Erweiterung der Befugnisse des BND zur strategischen Telekommunikationsüberwachung in den Bereichen Proliferation und internationaler Waffenhandel, internationaler Rauschgifthandel und illegale Schleusungen. Zeitfenster: offen

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Saarland: Der krasseste Fall von Online-Durchsuchung ever

29. Juli 2008

Der saarländische Innenminister Klaus Meiser hat die krasseste Anwendung von Online-Durchsuchung vorgeschlagen, die mir bisher zu Augen gekommen ist. In einem Interview mit der Saarländischen Zeitung vom 29. Juli, das leider nicht online verfügbar ist, erklärt er, dass er das saarländische Polizeigesetz ändern will, um der dortigen Dorfpolizei die Online-Durchsuchung als Fahndungsinstrument zur Verfügung zu stellen.

In fast orwellschem Sprachduktus behauptet Meiser zwar, sich exakter an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientieren zu wollen, tatsächlich tut er aber das genaue Gegenteil. So versucht das BKA-Gesetz eine gewisse Begrenzung der Anwendungsfälle. Das ist auch mindestens nötig, um einen besonders schwer wiegenden Eingriff in die Grundrechte überhaupt anordnen zu können. Bei Meiser sieht das so aus:

Zur Verhütung von Straftaten wie Hoch- und Landesverrat, der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (…), Mord oder Menschenhandel. Allerdings ist dieser Katalog nicht als abschließend zu verstehen. Entscheidend ist stets eine genaue Betrachtung des Einzelfalls.

Das ist eine Groteske: Erstens ist Meisers Gesetzgebungsvorhaben mit einem solchen Katalog relativ überflüssig, weil in solchen Fällen ja das BKA zuständig sein soll, wenn das neue BKA-Gesetz beschlossen wird. Vor allem aber ist gerade nicht die Betrachtung des Einzelfalls entscheidend, weil das der Willkür bei der Anordnung besonders schwerwiegender Eingriffe in die Grundrechte Tür und Tor öffnet. Das Bundesverfassungsgericht fordert deshalb sogar besonders konkrete Ermächtigungen, weil man derartige Entscheidungen nicht irgendeinem Amtsrichter überlassen kann.

Auf die Frage, ob das Einbrechen durch Beamte in die Wohnung zur Trojaner-Installation ein Problem sei, antwortete Meiser, dass sich dadurch nichts an der Eingriffstiefe ändern würde. Und er ist sich sicher:

Auch die Saar-SPD ist ja dafür, dies so zu handhaben.

Wenn das stimt, und das kann ich mir gut vorstellen, dann würde das dem Fass natürlich den Boden aushauen, weil man dann wieder mal sieht, was die Beteuerungen der SPD wert sind – nicht das Papier, auf dem sie gedruckt werden. Bedrückend ist in diesem Zusammenhang auch, dass SPD und Union nun offenbar einen Wettlauf in den Bundesländern ausgelöst haben, wer per Bundestrojaner am tollsten die Grundrechte torpedieren kann. Auch Bayern forderte schon eine besonders absurde Abart der ohnehin verwerflichen Online-Durchsuchung. Und weil das alles nicht genug ist, findet Meiser es “denkbar”, dass auch der Verfassungsschutz online durchsucht.

Auch das KFZ-Kennzeichen-Scanning spart Meiser nicht aus.

Er sagt zwar

Wir wollen uns zwar beim Verhältnismäßigkeits- und beim Bestimmtheitsgrundsatz noch exakter an den Karlsruher Vorgaben orientieren.

In der Meiser-Welt bedeutet das, dass die Polizei alle Kennzeichen scannen und mit den Fahndungsdateien vergleichen soll. Je nach Treffer wird dann entschieden, was gemacht wird. Meiser:

Man hat entweder ein schweres Delikt und kann das Instrument umfassender einsetzen oder man hat kein schweres Delikt und setzt das Instrument nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen ein.

Heißt nichts anderes als: Alle werden gespeichert und gerastert und dann wird in einem staatlichen Willkürakt entscheiden was passiert (eng oder begrenzt). Davon hat man aber nichts, weil der Grundrechtseingriff zu diesem Zeitpunkt schon passiert ist und zudem überhaupt ein erheblich eingriffsintensives Instrument für leichtere Fälle verwendet werden kann, die gerade so keine Bagatellfälle sind. Man kann auch sagen, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, nur dass der Spatz das Grundgesetz ist.

Alles in allem ist das an Absurdität nicht zu überbieten. Wie kann man nur derart sehenden Auges mit einem offensichtlich verfassungswidrigen Projekt gegen die Wand rennen? Bleibt nur noch die Frage, ob Meister auch ein Fall für die Online-Durchsuchung ist. Bei dem Potenzial an verfassungsgefährdendem Gedankengut…

Edit: heise.de hat sich des Themas auch angenommen.

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Kabinett beschließt BKA-Gesetz

4. Juni 2008


Das Bundeskabinett hat heute das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen. Innenminister Schäuble erklärte auf der Pressekonferenz, dass es keine kurzfristigen Änderungen an dem Gesetzestext gegeben habe. Bleibt die Frage, was mit den Änderungswünschen ist, die aus den Reihen der SPD gefordert wurden. Interessante Frage, kurze Antwort: Nichts. Schäuble erklärte, dass ihm Seitens der SPD keine Änderungswünsche bekannt seien. Lediglich Einzelpersonen hätten ihre Meinung geäußert, die er interessiert zur Kenntnis genommen hätte. Ansonsten sei der Entwurf zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

Tatsächlich blieben alle strittigen Fragen in dem Entwurf enthalten. Der Innenminister vertrat die Auffassung, dass das Gesetz allen gesetzlichen bestimmungen entspräche und notwendig sei. Das darf freilich bestriten werden.

So hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Einhaltung eines absolut geschützten Kernbereich des Privaten angemahnt. Schäuble stellt sich das mit dem BKA-Gesetz so vor: Wenn beispielsweise bei einer Telefonüberwachung der Eindruck entsteht, dass Inhalte aus dem Kernbereich erfasst werden, dann läuft ein Band mit, das dann einem Richter vorgelegt wird, der über die Verwendung des Bandes entscheidet.

Kernbereichsschutz bei der Online-Durchsuchung

Auch bei der Online-Durchsuchung werden regelmäßig Daten aus dem Kernbereich anfallen. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten von zwei Beamten des BKA auf ihre Kernbereichsrelevanz hin überprüft werden, wobei einer der Beamten die Befähigung zum Richteramt (zweites juristisches Staatsexamen) haben muss. Entscheiden diese Beamten, dass die angefallenen Daten kernbereichsrelevant sind, dann werden die Daten wiederum einem Richter vorgelegt, der über die Verwendung entscheidet.

Diese Regelungen sind aus zwei Gründen zu kritisieren: Erstens bleibt es bei der Verletzung des absolut geschützten Kernbereichs, auch wenn ein Richter die Daten sichtet. Zweitens kontrolliert sich das BKA im Falle der Online-Durchsuchung selbst, bzw. entscheidet selbst, was Kernbereich ist. Das kann im Sinne des Kernbereichsschutz als nicht hilfreich bezeichnet werden. Im Ergebnis ist der absulut geschützte Kernbereich überhaupt nicht mehr geschützt.

Man kann also zusammenfassen, dass die Bundesregierung das Gesetz auf jeden Fall durchboxen will. Die ohnehein bescheidenen Änderungswünsche, die unter anderem Sebastian Edathy formuliert hat, sind verpufft. Offenbar hat die SPD als solche kein Interesse, Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Das Ergebis wird eine Polizei sein, die Geheimdienstbefugnisse erhält und als Geheimpolizei an das FBI erinnert. Mit dem gängigen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat jedenfalls ist das nicht zu vereinbaren.

Wem das alles nicht gefällt, der kann verschiedene Dinge tun. Zum Beispiel kann man es strikt vermeiden, Union oder SPD zu wählen. Weil bis zur nächsten Wahl noch Zeit ist, kann man schon mal eine Petition gegen das BKA-Gesetz unterschreiben.

Bild: Urheber | Lizenz

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46.486

19. Mai 2008

46.486 Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge wurden im Jahr 2007 von den Sicherheitsbehörden überwacht. Die Verlängerungen von Überwachungsanordnungen sind dabei noch nicht mitgerechnet, wie BITKOM mitteilt. Das ist eine Steigerung von elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Anordnungen werden für die Überwachung von Mobiltelefonen erlassen. Die Belauschung von E-Mails (+45%) und von kompletten Internetzugängen (+57%) hat aber immer mehr Konjunktur. Jetzt fühle ich mich viel sicherer. [via Schnüffelblog].

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Toller Meilenstein, dieses Verfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung

18. April 2008

Ich arbeite mich gerade durch den neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Von Seite zu Seite wird es schrecklicher. Insbesondere die Regelungen zum Betreten der Wohnung werfen Fragen auf. Was dürfen die Beamten, wenn sie die Wohnung zu Zwecken der Gefahrenabwehr betreten haben? Lüften? Tapezieren? Den Computer manipulieren?

Interessant ist der Begründungsteil zur Online-Durchsuchung. All diejenigen, die das Verfassungsgerichtsurteil als Meilenstein gefeiert haben, sollten in sich gehen, denn gerade dieses Urteil wird – erwartungsgemäß – zur Begründung der Online-Durchsuchung herangezogen:

(…) Die Sicherheit des Staates als verfasste Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen. Der Staat kommt seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben nach, indem er Gefahren durch terroristische oder andere Bestrebungen entgegentritt. Der in § 20 k vorgesehene heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme ist geeignet, diesen Zielen zu dienen (BVerfG 1 BvR 370/07 und 1 BVR 595/07 vom 27. februar 2008, Absatz-Nr. 221).
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand vom 16.04.2008).

Übrigens: Laut Vorblatt des Gesetzentwurfes werden die Anlaufkosten auf 23,6 Mio. Euro, die laufenden Kosten auf 10 Mio Euro jährlich und der Personalbedarf auf 130 Planstellen geschätzt. Der Planung liegen fünf geschätzte Großlagen zu Grunde. Schnüffelwahn ist also auch noch teuer.

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Zypries und Schäuble einig in Sachen Online-Durchsuchung. Gesetzentwurf geht nun an die Länder

15. April 2008

Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in den Bundestag einbringen (siehe auch Artikel bei SpOn). Laut Ministeriumssprecher soll das Gesetz nun an die Länder geschickt werden. Wenn ich mir den Zeitplan so anschaue, wird damit kaum Zeit sein, das Gesetz ordentlich zu diskutieren.

Warum auch? Man hat offenbar ohnehin jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. Und nach zwölf Schlappen vor dem Verfassungsgericht wird dies die dreizehnte sein. Das Gesetz hat es nämlich bekanntlich in sich: Es enthält unglaublich zahlreiche neue Befugnisse für die Schnüffelbehörde BKA. Dazu gehört beispielsweise die Online-Durchsuchung, die Erhebung von Daten auf Vorrat, der große Lauschangriff oder die Verwendung von Peilsendern.

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte oder Geistliche erfahren durch das Gesetz keinen Schutz, sondern werden ebenso wie alle anderen leichte Beute des BKA.

Immerhin: Jetzt kann auch der letzte Depp verstanden haben, dass auf die SPD kein Verlass in Sachen Grundrechten ist. Es ist wahrscheinlich auch kein Zufall, dass die Meldung dazu heute um 17.24 Uhr über den Ticker geht, wo außerhalb der Sitzungswochen im Bundestag zu dieser Zeit kaum jemand da ist und was dazu erklären könnte (ich sitze aber noch im Büro).

Schweine.

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Langsam wirds langweilig.

11. März 2008

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Langsam wirds langweilig. Schon wieder hat das Bundesverfassungsgericht ein Schnüffelgesetz gekippt. Das Kennzeichenscanning reiht sich damit ein in eine Kette, die unter anderem aus dem Großen Lauschangriff, der Online-Durchsuchung, dem Luftsicherheitsgesetz usw. besteht.

Ich frage mich, wieso die Innenminister so gar keinen Ehrgeiz haben, verfassungskonforme Gesetze zu erarbeiten. Das kann denen doch auch keinen Spaß machen, dass ständig alles kassiert wird und tolle Gesetze für den Papierkorb geschrieben werden. Was kostet es eigentlich, so ein Papierkorbgesetz zu schreiben und dann wieder zu ändern?

Ohne auf das hetzerische Dumm-Argument von überbezahlten Politikern einzugehen, freunde ich mich aber gerade mit dem Gedanken einer leistungsgerechten Bezahlung von Ministern an. Schäuble hätte dann als Aufstocker ergänzend Hartz IV beantragen können. Vielleicht hätte er aber auch seine Art, Gesetze zu stricken, längst geändert. Die Variante “Ich mach mal was auf gut Glück und sammel Daten, wie es mir gefällt, lass mich vom gericht korrigieren, ändere das Gesetz und denke mir dafür drei neue Schnüffelgesetze aus” führt jedenfalls nicht zum Erfolg.

Und sie ist kreuzgefährlich, denn schließlich bedeutet jedes dieser Urteile, dass der Staat als Rechtsbrecher im Serienzusammenhang die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger verletzt hat. Daran ändert auch ein im Nachhinein verhängtes Gerichtsurteil erstmal nichts.

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Warnung vor Hooliganismus am Wochenende

8. Februar 2008

Am kommenden Wochenende ist wieder mit neuen Fällen von politischem Hooliganismus zu rechnen. Diese Warnung hat die Abteilung für Innere Sicherheit dieses Weblogs heute veröffentlicht.

Nach der sachlich nicht zu haltenden Warnung vor Attentaten durch irgend eine niedere Charge des BKA und des Innen-Staatssekretärs August Hanning ist damit zu rechnen, dass Innenminister Wolfgang Schäuble am Wochenende zu einem Schlag ausholt. Konkrete Hinweise liegen derzeit zwar nicht vor. Aus Kreisen der Nachrichtendienste verlautet jedoch, dass Schäuble in dem Hooligan-Fanzine “Bild am Sonntag” neue Terror-Interviews geben wird, um die Deutschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Terrornetzwerk SPD/Union die Botschaften Schäubles als Aufforderung verstehen wird, weitere Angriffe auf Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat zu unternehmen.

Bürgerrechtsorganisationen befürchten, dass sie künftig nicht mehr jeden Fall von politischem Hooliganismus Schäubles verhindern können.

Sicherheitsexperten zeigen sich besorgt: “In den Fraktionssitzungssälen des Terrornetzwerks werden Abgeordnete geschult, Angriffe auf die Demokratie zu verüben. Man muss sich das vorstellen wie den Gemeinschaftskunde-Unterricht an der Schule.” Angesichts der Äußerungen des Staatssekretärs sei man sich sicher, dass das Bundesregierungsnetzwerk seine Entscheidung, weitere Grundrechte zu sprengen, längst getroffen hat: “Die Frage ist nicht mehr ob, sondern nur noch wann”.

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POPULISMUS!

27. Januar 2008

Spätestens seit im Jahr 1994 mich mein Physiklehrer für 40 Jahre SED-Unrecht, Mauerbau und Schießbefehl verantwortlich machte (und dies im Rahmen einer Lehrerkonfernz mitteilte, an der ich als Schülervertreter teilnahm), habe ich mich daran gewöhnt, mit sonderbaren Vorwürfen belegt zu werden. Für die DDR hat mich lange niemand mehr zur Rechenschaft ziehen wollen. Mehr in Mode sind Vorwürfe der Richtung “Populismus!”, vor allem dann, wenn es um Sicherheitspolitik geht. Danke, ebenso.

In der Hoffnung, mir den einen oder anderen Ausfall (Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Luftsicherheitsgesetz) von Innenpolitikern oder Wahlkämpfern (Unterschriftenaktion gegen den Doppelpass, hundefressende Asylantenechsen, Böse Jugendliche) zu erklären, denke ich häuig über die Populismusfrage nach, zumal ich in der letzten Zeit mehr oder weniger unbeabsichtigt dazu übergegangen bin, den Innenminister oder seine Kumpel selbst als üble Sicherheitspopulisten zu bezeichnen. Wenn die FDP oder auch die CDU ganz andere Vorstellungen von Sozialer Gerechtigkeit, von Steuerpolitik, Familienpolitik oder Schulpolitik haben, dann kann ich mir meist gut vorstellen, welchen Weg die Gedanken des politischen Gegners nahmen, um zu Ergebnissen wie Gesundheitsfonds, Herdprämie, Hartz IV oder Hauptschule zu kommen. Wenn aber Günter Beckstein, Wolfgang Schäuble oder sein Kollege Wiefelspütz (dessen Vorname mir doch gerade entfallen ist) absurdes Zeug fordern, das auf der Hand liegen purer Populismus ist und nicht zu mehr, sondern zwingend zu weniger Sicherheit führt, dann kann ich mich in solche Gedankenwelten einfach nicht mehr hineinversetzen.

Beim ePass zum Beispiel sind es schlicht andere Interessen, die hinter dem Projekt stecken. Eventuell kann man das auch noch für die Online-Durchuchung gelten lassen. Wenn ich aber von dem famosen Plan lese, aus der Haft entlassene Pädophile per GPS zu verfolgen, dann tut es mir furchtbar leid, weil dem nur das Etikett “Populismus!” verliehen werden kann. Ich kann das hin und her drehen wie ich will, der Täter ist aus der Haft raus (weil aus Gründen keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde) und soll wieder in die Gesellschaft integriert werden; die GPS-Überwachung kann keine neuen Taten verhindern, wahrscheinlich nicht mal bei eventuellen Ermittlungen helfen. Und das Rückfall-Argument kann auch nicht zählen, denn schließlich reden wir von Rückfallquoten von unter zehn Prozent. Man kann die restlichen 90 Prozent ja nicht wegsperren. Wenn man konsequent so vorginge, könnten wir um Bayern herum eine Mauer ziehen, Stacheldraht drauf und alle Kriminellen über den Main schicken. Interessant zu dem Thema auch das Sparrenblog.

Mit Roland Koch und seiner rassistischen Hetze war das auch nicht anders, nur haben das die meisten Leute wohl gemerkt. Ob das bei der Wahl was bringt, oder sich viele nicht heimlich doch entscheiden, nochmal Koch wählen, werden wir erst noch sehen. Ich hab da so ein ganz mieses Gefühl.

Jetzt werden viele sagen, dass ich mich nicht wundern soll, denn schließlich haben wir es mit Law-And-Order-Typen zu tun, die haben sie halt nicht alle usw. Das mag alles sein, aber trotzdem ist das Ergebnis eine schlechte Politik, die geradezu die Unsicherheit befördert. Koch, Beckstein, Schäuble sind unangenehme Typen, keine Frage. Trotzdem neige ich eigentlich nicht dazu, ihnen vorzuwerfen, die Karre absichtlich in die Scheiße zu reiten, was aber passiert, weil dem Populismus dann doch recht häufig Politik folgt. Das sieht dann so aus, dass die Hardcore-Unionisten dann die meisten Polizistenstellen abbauen und auf technische Überwachung setzen. Das aber wird weder mehr Sicherheit schaffen. Es wird auch nicht das viel beschworene subjektive Sicherheitsgefühl wieder in Ordnung bringen sondern höchstens und selbst das bezweifel ich) zurück auf das Niveau, auf dem es vor dem Abbau von Polizistenstellen, U-Bahn-Bersonal usw. war.

Ich denke, dass man als Linke sich mehr mit diesem Thema auseinandersetzen muss und zu einer positiv gewendeten Formulierung dessen zu kommen, was Sicherheit ist und wie viel Sicherheit man überhaupt erreichen kann und will vor dem Hintergrund, dass es nie eine Gesellschaft ohne Terrorismus, Kriminalität und Schurken geben wird. Gerade hier herrscht aber die größte Ratlosigkeit. Im vergangenen Jahr war ich auf einer Konferenz des Republikanischen Anwältevereins. Man erzählte sich erst, wie schlimm alles ist und kam beim Tagesordnungspunkt “Gegenstrategien” zu der Erkenntnis, dass man alles auf dem Rechtswege erledigen könne. Also wird dann jede Videokamera und jedes Schnüffelgesetz einzen wegeklagt. Dumm nur, dass das so lange dauern wird, dass sich in der Zwischenzeit das Land so weit verändert hat, dass Angela Merkel Recht nachträglich bekommt und Videoüberwachung nichts anstößiges mehr ist. Kein Gericht wird dann eine Schraube mehr zurükdrehen, taktische Folter, präventive Überwachung aller und gnadenlose Ausgrenzung von Minderheiten wird dann Teil unseres Rechtssystems sein.

Was ist der Schluß daraus? Wie jüngst in Berlin, als es um das ASOG ging, werden wir alle uns nicht auf die bequeme Position zurückziehen können und einfach Recht haben, sondern wir müssen das Thema Sicherheit im Dialog mit der Mehrheitsgesellschaft ausdiskutieren. Eklig, ich weiß. Dann nämlich werden Bürgerrechtler aus ihrer Wartehaltung und Gegenposition herauskommen und sich um einen eigenen Sicherheitsbegriff Gedanken machen müssen, statt ihn sich von den Schäubles dieser Welt vorkauen zu lassen. Auch eklig. Aber anders wird nichts mehr zu retten sein.

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Abgeordnete und Strafverteidiger im Visier

16. Januar 2008

Das Prinzip Schäuble hat der Öffentlichkeit heute eine neue Facette offenbart. Kritik am Entwurf des BKA-Gesetzes, die sich mit Blick auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärtzen, Rechtsanwälten oder Journalisten darüber beklagte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört wird, wenn die Praxis abgehört wird, dass Journalisten ihre Quellen nicht mehr schützen können, dass Mandaten ihre Anwälte nicht mehr im Vertrauen kontaktieren können, hat Gehör gefunden im Innenministerium. Freilich nicht so, wie wir uns das dachten, dass zum Beispiel der Zwei-Klassen-Schutz aufgehoben wird (besserer Schutz für den eigenen Strafverteidiger, den Pfarrer oder den Abgeordneten; schlechterer kein Schutz für Journalisten, Beratungsstellen, Ärzte). Nein, Schäuble will das Zeugnisverweigerungsrecht ganz abschaffen. Die Kritik wurde also aufgenommen und direkt in noch perverserer Form in das Gesetz reingeschrieben. “Nachbesserung” nennt sich das offiziell.

Und so sieht die Nachbesserung aus: Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche können Opfer der geplanten Abhörbefugnisse des BKA vom Großen Lauschangriff bis zur Online-Durchsuchung werden. Das Innenministerium wiegelt ab und meint, dass Berufsgeheimnisträger nur in schweren Fällen abgehört werden sollen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Eine wirkliche Einschränkung ist das nicht, denn das BKA-Gesetz soll ohnehin nur bei schwerer Gefahr greifen. Oder wenn jemand einen langen Rauschebart hat. Oder wenn jemand – wie Andrej Holm – sein Handy zu Hause lässt und deshalb ein §129a-Verfahren an der Backe hat.

Es kommt aber noch dicker: Im alten Entwurf des BKA-Gesetzes war eine besonders strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen für den Fall, dass ein Berufsgeheimnisträger abgehört werden soll. Gestrichen, brauchen wir nicht.

Das wird heiter für Leute, die verdächtigt werden, irgendwas mit Terrorismus zu tun zu haben. Einen fairen Prozess können sie sich an die Backe heften, weil der Strafverteidiger künftig belauscht wird. Und dank Online-Durchsuchung sind die Computer von Abgeordneten und Anwälten ein offenes Buch für das BKA. Allzuviel Phantasie braucht man nicht, um sich ein paar Verschwörungstheorien auszumalen.

Krude ist auch, dass sich die SPD völlig ahnungslos zeigt. Auch die Oppositionfraktionen im Bundestag wurden von der Nachricht der Änderung des Referentenentwurfes zum BKA-Gesetz, der das Datum 6.12.007 tragen soll, überrascht. Andererseits verlautbart gerüchteweise, dass BKA-Präsident Ziercke am Montag im Rahmen einer BKA-Veranstaltung mit dem neuen Gesetzentwurf hausieren ging, während die Abgeordneten (auch die der SPD) aus der Presse von den Vorhaben erfahren mussten.

Das Innenministerium ist sich sicher, so teilte ein Sprecher mit, dass die geplante Änderung absolut auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Das werden wir erst noch sehen, wie ich finde. Bis dahin kann innerhalb der SPD mal jemand auf die Idee kommen, ein Parteiausschlussverfahren gegen das SPD-Mitglied Jörg Ziercke zu initiieren. Wegen Partei- und demokratieschädlichem Verhalten. Während sich darüber jemand den Kopf zerbricht, können sich Anwälte überlegen, einen Hund anzuschaffen und künftig mit den Mandanten lange Spaziergänge zu unternehmen, statt in der verwanzten Kanzlei zu sitzen.

Weitere Texte zum BKA-Gesetz gibt es hier.

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