Innenpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz, Medien
Februar 25th, 2010

Junge Freiheit gegen mich – heute war die Verhandlung

Heute fand am Landgericht Berlin der Prozess Junge Freiheit gegen mich statt (hier zur Vorgeschichte). Anders als bei anderen ging es hier nicht darum, ob die Junge Freiheit als NPD-Postille bezeichnet werden kann, sondern um eine bestimmte Tatsachenbehauptung. Um es kurz zu machen: In der Hauptsache ist kein Urteil ergangen. Vielmehr habe ich mich bereit erklärt, eine Detailformulierung zu ändern. In diesem Zusammenhang stelle ich hier gerne klar:

Die Junge Freiheit hat vor dem OLG Frankfurt keine Niederlage in einem Verfahren gegen einen Staatssekretär einstecken müssen, der behauptet hatte, dass die Junge Freiheit von der NPD-Jugendorganisation gesteuert sei. Tatsächlich hat der Staatssekretär sich von seiner Aussage distanziert und bedauert sie. Vielmehr – und das ist die Korrektur – hat die Junge Freiheit vor dem OLG Frankfurt eine Schlappe in einem Verfahren gegen den evangelischen Pressedienst eingefahren, der über die Angelegenheit folgendes berichtet hatte:

Zugleich erhob der Staatssekretär schwere Vorwürfe gegen die Zeitung Junge Freiheit, die das Projekt 2006 in einem Artikel verunglimpft habe. ‘Die Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt’, erklärte er. (Quelle / Urteil als PDF)

Diese Korrektur hätte die Junge Freiheit aber auch mit einer außergerichtlichen Gegendarstellung bekommen können. Aber sei’s drum. Der vorsitzende Richter Mauck hatte zu Beginn der Verhandlung ganz richtig und nicht ohne Grund festgestellt, dass dies wieder eines der überflüssigen Verfahren ist.

Beendet ist die Auseinandersetzung mit der Jungen Freiheit aber noch nicht. Jetzt ist nämlich die Frage der Kosten offen. Dazu wird das Gericht sich demnächst auslassen. Je nach Ergebnis kann also ein weiterer Prozess folgen. Wahrscheinlich aber wird die ganze Geschichte für die Junge Freiheit kein preiswertes Vergnügen. Und ob sie mit dem Ergebnis glücklich sein kann, darf bezweifelt werden. Ich jedenfalls habe nichts zu meckern.

Einen interessanten Nebenaspekt hatte die Verhandlung dann aber doch. Ganz am Rande spielte die Frage, ob man die Junge Freiheit als NPD-Postille bezeichnen kann, eine Rolle. Der Anwalt der Jungen Freiheit hat ganz freimütig – und für mich völlig überraschend – mitgeteilt, dass eine solche Aussage als Meinungsäußerung angesehen würde und dass die Rechtssprechung in der Regel dazu neige, dies als legitim anzusehen. Vor dem Hintergrund, dass die Junge Freiheit das Womblog genau wegen dieser Äußerung abgemahnt hat und wohl vor den Kadi ziehen will, kommen mir immer mehr Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Prozesstreibens am rechten Rand des Blätterwaldes. Es bleibt also spannend.

Januar 6th, 2010

Junge Freiheit hat Klage gegen mich eingereicht

Pünktlich am 24. Dezember hatte ich einen gelben Brief vom Landgericht Berlin im Briefkasten. Der Inhalt: Eine Klage der Jungen Freiheit. Im Prinzip nehme ich gerne zur Kenntnis, dass die nicht in Hamburg klagen. Das wars dann aber auch schon.

Gegenstand der Klage ist nicht etwa die Frage, ob die JF eine NPD-Postille ist oder nicht (weswegen das Womblog sich juristisch mit dem Blatt auseinandersetzt), sondern die Frage, ob die Junge Freiheit vor dem OLG Frankfurt eine Schlappe hinnehmen musste. Zwar hängen die beiden Fragestellungen zusammen. Dennoch wundere ich mich, dass die Anwälte der JF gegen das Womblog wegen des Begriffs der NPD-Postille vorgehen, es aber uninteressant zu sein scheint, wenn das in meinem Blog steht, ich dafür jedoch eine Klage wegen eines anderen Nebenaspekts bekomme. Das ist alles sehr verwirrend, zumal das Prozessrisiko nicht gerade gering ist. Auf den Verlierer werden in der ersten Instanz Kosten über mehr als 2.000 Euro zukommen. Mich stört das ja nicht weiter. Aber wenn die JF nicht weiß, wohin mit der Kohle, soll es mir auch Recht sein.

Der Streitwert wurde übrigens vom Gericht auf 5.100 Euro festgelegt – deutlich geringer als von der Jungen Freiheit beantragt. Bei Gelegenheit sinniere ich mal darüber, wie solche Streitwerte überhaupt ermittelt werden und frage mich, wie viele Milliarden der Streitwert betragen muss, wenn man gegen die BILD-Zeitung klagt.

Das mache ich aber erst nach der Verhandlung, die am 25. Februar um 11.30 Uhr im Landgericht Berlin (Albau I / 143) stattfindet.

November 3rd, 2009

Post vom Anwalt der “Jungen Freiheit”

Jetzt habe ich doch noch Post von einem Anwalt der Jungen Freiheit bekommen. Es geht dabei aber nicht um den Text, den das Womblog übernommen hatte und abgemahnt wurde, sondern um folgendes:

In dem Artikel “Junge Freiheit mahnt Blogger ab” (hier) stelle ich die – wie ich finde: zutreffende  (Update: ursprünglich in einem Detail doch nicht ganz zutreffende) – Behauptung auf, dass die Junge Freiheit vor Gericht schon mal eine Schlappe hinnehmen musste, als sie gegen (…)* klagte, der die JF in Zusammenhang mit der NPD-Jugendorganisation brachte.

Ohne Kostennote wird jetzt von mir verlangt, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Ich werde die Erklärung natürlich nicht abgeben. Der Anwalt der Jungen Freiheit unterstellt mir mit einer unglaublich windigen Begründung, eine unwahre Tatsachenbehauptung abgegeben zu haben. Dabei liegt mir das Urteil des OLG Frankfurt/Main vor. Und hier kann man es sich Dank Google immerhin noch anschauen. Dazu kommt, dass seinerzeit zahlreiche andere Blogs und sonstige Medien über den Prozess berichtet haben, den die Junge Freiheit verloren hat.

Als nächstes kommt wahrscheinlich Post von Anwalt der NPD, der will, dass man es unterlässt zu behaupten, dass Deutschland den Zweiten Weltkrieg verloren hat.

Rechtsanwalt Kay Füßlein vertritt mich jetzt, wie schon den Kollegen vom Womblog, gegen die Junge Freiheit. Haben wohl am Jahresende noch zu viel Geld in der Kasse.

Update: Am 25.2.2010 war der Prozess. Im Ergebnis habe ich eine Änderung an diesem Text vorgenommen. Ausführlicher dazu später an anderer Stelle.

* Richtig ist: Die Junge Freiheit hatte gegen den evangelischen Pressedienst geklagt.

This blog is powered by Wordpress using the theme aav1