Innenpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz, Medien
September 30th, 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ist nicht die FDP.

leutheusser

Foto: flickr.com / sls2009 (cc-by-nc-sa)

Spreeblick gönnt sich ein “nicht moserndes Posting” für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ich habe auch großen Respekt vor der ehemaligen Justizministerin, die aus einem der Kohl-Kabinette ausschied, weil sie den Beschluss zum großen Lauschangriff nicht mittragen wollte. Dennoch kam er mit den Stimmen der FDP seinerzeit zustande.

Jetzt hofft (nicht nur) Spreeblick, dass Leutheusser-Schnarrenberger sich nicht nur gegen die FDP, sondern auch gegen schwarz-gelb durchsetzen kann. Denn in dieser Wahlperiode wird es sicher munter weiter gehen mit Sicherheitsgesetzen wie Schäuble sie sich wünscht.

Ich vermute begründet, dass das Thema Bürgerrechte klammheimlich von der FDP versenkt werden wird.  Schon im bayerischen Koalitionsvertrag musste Leutheusser-Schnarrenberger unterschreiben, dass die Online-Durchsuchung weiterhin Mittel der Verbrechensbekämpfung ist. Immerhin: Die Online-Durchsuchung wird als “tiefer Eingriff in die Privatsphäre” bezeichnet und soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Das ist besser als das, was die FDP in Nordrhein-Westfalen verbockt hat, wo die Online-Durchsuchung erst durch ein Verfassungsgerichtsurteil kassiert wurde.

In Hessen hingegen hat die FDP einen Koalitionsvertrag unterzeichnet, der ein kompaktes Gruselkabinett sicherheitspolitischer Maßnahmen aufführt:

  • Register für Sexualstraftäter,
  • Nutzung von Mautdaten in Fällen besonders schwerer Straftaten,
  • „Schleierfahndung“,
  • Ausbau der Videoüberwachung ausschließlich auf Straßen und Plätzen mit besonderer Kriminalitätsgefährdung,

Die Online-Durchsuchung ist immerhin als “Streitfall” gekennzeichnet, findet aber trotzdem Anwendung. Das lässt deshlab tief blicken, weil in Hessen die FDP recht stark wurde und Roland Kochs CDU keinen anderen Koalitonspartner gefunden hätte. Also hätte dort bei Verhandlungen mehr drin sein müssen.

Kurz und gut: Weder glaube ich, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Koalition eine besonders wichtige Rolle spielen wird, noch wird die FDP plötzlich eine Bürgerrechtspartei werden.

Deshalb würde ich lieber sehen, dass man den Druck auf die FDP ein wenig erhöht, damit sie sich genötigt sieht, in den Koalitionsverhandlungen etwas handfestes rauszuholen: Beispielsweise einen Verzicht auf das BKA-Gesetz und die Online-Durchsuchung. Die FDP hatte in der (noch) laufenden Wahleriode glaubwürdig dargestellt, dass beide Gesetze verfassungswidrig und unnötig sind. In dem Zusammenhang sollte die Partei auch einen Innenminister Schäuble nicht akzeptieren.

Ich bin gespannt.

Oktober 14th, 2008

Arbeitsplan der SPD-Bundestagsfraktion 2008/2009: BKA-Gesetz, Volkszählung, neue Warndatei noch in diesem Jahr

Da ist mir ja eben ein interessantes Dokument auf den Tisch geflattert. Nämlich der Arbeitsplan der SPD-Bundestagsfraktion für 2008/2009. Das ganze Dokument kann man hier als pdf-Datei runterladen. Das ist eine ganz schöne Packung, die sich die SPD noch für diese Wahlperiode (WP) vorgenommen hat: Es soll eine neue Warndatei geben, das BKA-Gesetz (Online-Durchsuchung, Lauschangriff) soll durchgepeitscht werden, die Volkszählung soll beschlossen werden, der elektronische Personalausweis ebenso. Als “offen” sind die Zeitfenster für das Luft- und Seesicherheitsgesetz (Bundeswehreinsätze im Innern) und für neue BND-Befugnisse gekennzeichnet.

Zwar wird überall ordentlich Druck gemacht. Beim alten Thema Datenschutz-Audit hat man es ofenbar nicht so eilig. Das Zeitfenster ist “offen”.

Dann wünsche ich allen eine frohe Europa- und Bundestagswahl. Auch zu allen anderen Themen bietet das Papier einen kompakten Überblick.

Die Highlights aus den Bereichen Innenpolitik/Bürgerrechte/Datenschutz:

Warndatei

Einführung einer Einlader- und Warndatei zur Verhinderung von Visa-Missbrauch. Ressortabstimmung dauert an, Koalitionsgespräche werden ab September fortgesetzt. Zeitfenster: Noch in dieser WP. Zügige Einigung angestrebt, wg. strittiger Punkte Zeitpunkt offen.

Änderung Bundesdatenschutzgesetz

Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte in Bezug auf die Tätigkeit von Auskunfteien und die von diesen praktizierten Verfahren (insbesondere von automatisierten Kreditprüfungsverfahren „Scoring”). Kabinettsbeschluss 30.07.2008. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Datenschutzaudit

Schaffung eines Datenschutzgütesiegels als Wettbewerbsanreiz für vorbildlichen Datenschutz durch die Wirtschaft und zur Stärkung der Datenschutzaufsicht. BMI bereitet Referentenentwurf vor. Zeitfenster: offen

Zensusanordnungsgesetz 2011

Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Zensus 2011. Referentenentwurf BMI in der Ressortabstimmung. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Bundesmeldegesetz

Zusammenführung des Melderechts des Bundes und der Länder (MRRG und Landesmeldegesetze) in ein Bundesmeldegesetz BMI bereitet Referentenentwurf vor. Zeitfenster: evtl.  noch in dieser WP

BKA-Gesetz

Schaffung der erforderlichen Befugnisse für das BKA zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Elektronischer Personalausweis

Gesetz zur Einführung des elektronischen Personalausweises mit biometrischen Elementen, elektronischer Identifikation und digitaler Signatur. Kabinettsbeschluss 23.07.2008. Zeitfenster: Noch in dieser WP

Luft- und Seesicherheitsgesetz

Verfassungsänderung zum Einsatz der Bundeswehr zum Abwehr von Gefahren auf See und aus der Luft. Angebot der SPD an den Koalitionspartner, das dort bislang nicht aufgegriffen wurde. Union fordert darüber hinaus auch Einsatz der Bundeswehr im Innern und am Boden. Zeitfenster: Offen

Änderung G-10-Gesetz

Im Wesentlichen Erweiterung der Befugnisse des BND zur strategischen Telekommunikationsüberwachung in den Bereichen Proliferation und internationaler Waffenhandel, internationaler Rauschgifthandel und illegale Schleusungen. Zeitfenster: offen

Juni 9th, 2008

Bayern beantragt Online-Durchsuchung. Ein Blick in den Gesetzentwurf


Bayern hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat (pdf-Datei hier) eingebracht, der die Online-Durchsuchung regeln soll. Der Entwurf geht weit über das hinaus, was die Bundesregierung im BKA-Gesetz bislang plant.

Anordnung der Maßnahme
Bayern will, dass die Online-Durchsuchung allen Ermittlungsbehörden als Regelinstrument zur Verfügung steht. Daher will der Gesetzentwurf einen §100k in die Strafprozessordnung (StPO) einführen. Die Online-Durchsuchung kann dabei auf Antrag von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht angeordnet werden. In dringenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft allein die Anordnung erlassen, muss den Gerichtsbeschluss aber binnen drei Tagen nachholen.

Straftatenkatalog
Während das BKA-Gesetz wenigstens noch vorgibt (wenn auch wenig glaubwürdig), schwerste Straftaten mit Bezug zum internationalen Terrorismus zu erfassen, sind beim Bayern-Entwurf alle Schranken offen: Der Katalog der Straftaten, bei denen die Online-Durchsuchung angewandt werden soll, umfasst mehr als eine Seite und damit weit mehr als ein Viertel des gesamten Gesetzestextes. Genannt werden beispielsweise auch Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem §129, Raub, Erpressung usw.

Betroffene
Der Kreis der Betroffenen ist recht weit gefasst: Neben den Beschuldigten können auch solche Menschen Opfer des Bayern-Entwurfes werden, dessen Computer durch den Beschuldigten benutzt wird, Mitteilungen von oder für den Beschuldigten entgegen nehmen oder wenn sie sonst wie betroffen sind.

Kernbereichsschutz
Die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung erinnern an die Regelungen, die früher im Entwurf des BKA-Gesetzes zu lesen waren, dann aber geändert wurden, um sich an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes anzunähern.
Die Maßnahme ist dann unzulässig, wenn sie vermutlich allein (!) Daten erhebt, die dem Kernbereich zuzurechnen sind. Werden Daten aus dem Kernbereich erhoben, dann müssen sie einem Richter zur Bewertung vorgelegt werden. Eine Verwertung ist dann möglich, wenn „Anhaltspunkte dafür (bestehen), dass diese Daten dem Zweck der Herbeiführung eines Erhebungsverbotes dienen sollten”.

Betreten der Wohnung
Im Gegensatz zum BKA-Gesetz sind die Bayern erfrischend ehrlich: Zur Durchführung der Online-Durchsuchung „können Sachen verdeckt durchsucht, sowie die Wohnung (…) ohne Einwilligung betreten und durchsucht werden.

Juni 4th, 2008

Kabinett beschließt BKA-Gesetz


Das Bundeskabinett hat heute das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen. Innenminister Schäuble erklärte auf der Pressekonferenz, dass es keine kurzfristigen Änderungen an dem Gesetzestext gegeben habe. Bleibt die Frage, was mit den Änderungswünschen ist, die aus den Reihen der SPD gefordert wurden. Interessante Frage, kurze Antwort: Nichts. Schäuble erklärte, dass ihm Seitens der SPD keine Änderungswünsche bekannt seien. Lediglich Einzelpersonen hätten ihre Meinung geäußert, die er interessiert zur Kenntnis genommen hätte. Ansonsten sei der Entwurf zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

Tatsächlich blieben alle strittigen Fragen in dem Entwurf enthalten. Der Innenminister vertrat die Auffassung, dass das Gesetz allen gesetzlichen bestimmungen entspräche und notwendig sei. Das darf freilich bestriten werden.

So hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Einhaltung eines absolut geschützten Kernbereich des Privaten angemahnt. Schäuble stellt sich das mit dem BKA-Gesetz so vor: Wenn beispielsweise bei einer Telefonüberwachung der Eindruck entsteht, dass Inhalte aus dem Kernbereich erfasst werden, dann läuft ein Band mit, das dann einem Richter vorgelegt wird, der über die Verwendung des Bandes entscheidet.

Kernbereichsschutz bei der Online-Durchsuchung

Auch bei der Online-Durchsuchung werden regelmäßig Daten aus dem Kernbereich anfallen. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten von zwei Beamten des BKA auf ihre Kernbereichsrelevanz hin überprüft werden, wobei einer der Beamten die Befähigung zum Richteramt (zweites juristisches Staatsexamen) haben muss. Entscheiden diese Beamten, dass die angefallenen Daten kernbereichsrelevant sind, dann werden die Daten wiederum einem Richter vorgelegt, der über die Verwendung entscheidet.

Diese Regelungen sind aus zwei Gründen zu kritisieren: Erstens bleibt es bei der Verletzung des absolut geschützten Kernbereichs, auch wenn ein Richter die Daten sichtet. Zweitens kontrolliert sich das BKA im Falle der Online-Durchsuchung selbst, bzw. entscheidet selbst, was Kernbereich ist. Das kann im Sinne des Kernbereichsschutz als nicht hilfreich bezeichnet werden. Im Ergebnis ist der absulut geschützte Kernbereich überhaupt nicht mehr geschützt.

Man kann also zusammenfassen, dass die Bundesregierung das Gesetz auf jeden Fall durchboxen will. Die ohnehein bescheidenen Änderungswünsche, die unter anderem Sebastian Edathy formuliert hat, sind verpufft. Offenbar hat die SPD als solche kein Interesse, Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Das Ergebis wird eine Polizei sein, die Geheimdienstbefugnisse erhält und als Geheimpolizei an das FBI erinnert. Mit dem gängigen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat jedenfalls ist das nicht zu vereinbaren.

Wem das alles nicht gefällt, der kann verschiedene Dinge tun. Zum Beispiel kann man es strikt vermeiden, Union oder SPD zu wählen. Weil bis zur nächsten Wahl noch Zeit ist, kann man schon mal eine Petition gegen das BKA-Gesetz unterschreiben.

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Mai 13th, 2008

Was soll der Scheiß? SPD “kritisiert” BKA-Gesetz

Niedlich: Erst noch hat die SPD richtig die Zähne gefletscht und erweckte den Eindruck, sie wolle auf Biegen und Brechen den zwischen Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries ausgehandelten Kompromiss um die Online-Durchsuchung durchzocken. Doch heute meldet ddp, dass der Votzsitzende des Innenausschusses, Sebastian “Was soll der Scheiß” Edathy (SPD) ein “BKA-Gesetz mit Augenmaß” fordert. Der vorliegende Entwurf sei keine angemessene Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils und könne so nicht den Bundestag passieren.

Jetzt frage ich mich, was denn eine angemessene Lösugn sein kann. Vielleicht die Verbannung des Gesetzes in den Orkus? Und die beiden Minister, die das zu verantworten haben, gleich hinterher? Und wird der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sich für seine Äußerung entschuldigen, dass das BKA-Gesetz die Vorgaben aus Karlsruhe millimetergenau abbilde?

Nein. Habt Ihr aber auch sicher nicht erwartet. Ich auch nicht. Für seine Kritik am BKA-Gesetz benutzt Edathy nicht das Schwert, sondern einen Löffel. Statt zweier BKA-Beamte sollen lieber ein Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten oder ein Richter das bei der Online-Durchsuchung gewonnene Material darauf hin sichten, ob es Inhalte umfasst, die dem absolut geschützten Kernbereich des Privaten zuzuordnen sind.

Abgesehen davon, dass ich immer dachte, dass das Gesetz angeblich ausschließen will, dass Inhalte aus diesem Kernbereich erfasst werden, ändert es nichts an dem faktisch umgesetzten Grundrechtseingriff wenn ein Richter oder der Bundesdatenschutzbeauftragte oder der Hausmeister des BKA die Daten erstmal sichtet. Sie sind erhoben und Dritte erlangen Kenntnis. Das reicht. Ansich finde ich ja schon die Kernbereichsdefinition, an der sich immer alle aufgeilen, fatal, denn sie definiert dem Grunde nach Grundrechte erster und zweiter Klasse. Ich bin mir nicht sicher, ob das mal so vorgesehen war. Wenn man schon zu solch einer Binnendifferenzierung kommt, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis nach der geschützten Privatsphäre, dem absolut geschützten Kernbereich noch der super-absolut geschützte Extremkernbereich kommt. Aber ich schweife ab.

Der zweite Kritikpunkt ist die optische Wohnraumüberwachung. Edathy bemängelt, dass eine Wohnung, die von einer Kontaktperson, nicht aber vom Verdächtigen besucht wird, nicht observiert werden dürfe.

Ich erspare mir jetzt, darauf hinzuweisen, dass die SPD in allen möglichen anderen Bereichen Kontakt- und Begleitpersonen ebenso in die Zange nimmt wie Verdächtige selbst (die immerhin auch nur verdächtig, nicht aber schuldig sind – auch das ist alles schlimm genug). Aber die optische Wohnraumüberwachung OK zu finden, wenn der Verdächtige sie betritt (was auch die Wohnung der Nachbarin sein könnte, wenn sie sich beispielsweise mal mit dem Verdächtigen zum Kaffee trifft), finde ich ausgesprochen grotesk.

Halten wir fest: Die SPD will voll krass Bürgerrechtspartei werden. Deshalb findet sie es dufte, wenn

  • Intimste Daten mittels Online-Durchsuchung erhoben werden, aber die Daten vorher gesichtet werden,
  • Wohnungen videoüberwacht werden, wenn sich dort Verdächtige aufhalten (müssen eventuell bei dieser Aktion anfallende Amateur-Pornos auch vom BKA-Hausmeister gesichtet werden?),
  • Irgendwas an der Rasterfahndung geändert wird,
  • und sonst alles bleibt, wie es im Entwurf ist (Wanzen, Peilsender, Umbau des BKA zu einem deutschen FBI, Großer Lauschangriff, usw).

Jetzt stelle ich mal – um mit Sebastian Edathys Worten zu sprechen – die Frage: Was soll der Scheiß?

April 18th, 2008

BKA-Gesetz: Eine gewagte These

Kann es nicht so sein: Die Videoüberwachung von Wohnräumen einschließlich der Einbruchslizenz wurde in das BKA-Gesetz reingeschrieben, damit die SPD was zum Rausverhandeln hat und die Online-Durchsuchung problemloser flutscht. Wie sich aber leider herausstellte, war die SPD zu trottelig, hat es nicht gemerkt, was auch immer. Jedenfalls ist der ganze schöne Plan in die Hose gegangen und jetzt muss man eine Debatte führen, die eigentlich niemand in der Koalition so wollte. Kann das nicht sein?

April 18th, 2008

Toller Meilenstein, dieses Verfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung

Ich arbeite mich gerade durch den neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Von Seite zu Seite wird es schrecklicher. Insbesondere die Regelungen zum Betreten der Wohnung werfen Fragen auf. Was dürfen die Beamten, wenn sie die Wohnung zu Zwecken der Gefahrenabwehr betreten haben? Lüften? Tapezieren? Den Computer manipulieren?

Interessant ist der Begründungsteil zur Online-Durchsuchung. All diejenigen, die das Verfassungsgerichtsurteil als Meilenstein gefeiert haben, sollten in sich gehen, denn gerade dieses Urteil wird – erwartungsgemäß – zur Begründung der Online-Durchsuchung herangezogen:

(…) Die Sicherheit des Staates als verfasste Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen. Der Staat kommt seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben nach, indem er Gefahren durch terroristische oder andere Bestrebungen entgegentritt. Der in § 20 k vorgesehene heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme ist geeignet, diesen Zielen zu dienen (BVerfG 1 BvR 370/07 und 1 BVR 595/07 vom 27. februar 2008, Absatz-Nr. 221).
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (Stand vom 16.04.2008).

Übrigens: Laut Vorblatt des Gesetzentwurfes werden die Anlaufkosten auf 23,6 Mio. Euro, die laufenden Kosten auf 10 Mio Euro jährlich und der Personalbedarf auf 130 Planstellen geschätzt. Der Planung liegen fünf geschätzte Großlagen zu Grunde. Schnüffelwahn ist also auch noch teuer.

April 16th, 2008

Nachtritt: Online-Durchsuchung und BKA-Gesetz

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Ich muss mich nochmal generell über das BKA-Gesetz und die dazugehörige Debatte beschweren. Heute erzählen sie überall, dass das alles nicht so schlimm ist mit der Online-Durchsuchung, weil es ja höchstens zehn Fälle pro Jahr gebe, schließlich müsse erst ein Verdacht vorliegen und außerdem sei es ja so kompliziert, einen Rechner zu infizieren.

Ich frage mich, woher die kecke Zahl von zehn kommt. Entspringt die demselben Planungsstab, der auch andere tolle Sachen plant, wie zum Beispiel Toll Collect oder die Kosten für öffentlich finanzierte Bauwerke? Und was ist, wenn die technologische Entwicklung voranschreitet und es nicht mehr so kompliziert ist, einen Computer zu infizieren? Gehen dann Online-Durchsuchungen in größerem Stil klar oder was? Egal, Die Frage, ob etwas grundrechtswidrig ist, ist keine Sache der Quantität.

Und was soll überhaupt die Debatte mit dem Betreten der Wohnung? Es kommt nun wirklich nicht mehr darauf an, ob die Schlapphüte in die Wohnung einbrechen und den PC leer räumen oder ob sie das online tun. Das gilt umso mehr, als dass mit dem BKA-Gesetz auch der Große Lauschangriff wieder eingeführt wird. Wieso diskutiert eigentlich niemand darüber? Ist das allen egal? Oder sind die alle nicht multitasking-fähig und können sich immer nur auf eine Schweinerei beschränken? Dann würde Schäuble allerdings – angesichts seines Schweinereien-Arsenals – immer auf der Gewinnerseite sein. Igitt.

Niedlich ist auch BKA-Präsident Ziercke. Der erklärte in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP:

Das BKA ist kein Nachrichtendienst, es gilt das Trennungsgebot

Muss ich ja mal lachen. Gegenstand des neuen BKA-Gesetzes ist ja gerade, dem BKA Geheimdienstbefugnisse einzuräumen. Und seit der Einführung der Anti-Terror-Datei kann von einem Trennungsgebot eh keine Rede mehr sein.

Ebenfalls niedlich der SPD-Abgeordnete Benni Bürgerschreck Klaus-Uwe Benneter. Der hat jetzt wegen des Kompromisses zum BKA-Gesetz bestimmt “totale Bauchschmerzen” und teilt in der Berliner Zeitung mit:

Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor.

Toll! Erstens: Glaub ich nicht, weil das längst eingetütet ist. Zweitens: Dennoch kann ich mir vorstellen, wie der Einspruch der SPD aussieht: Wahrscheinlich bei bei der Vorratsdatenspeicherung. Da haben SPD-Abgeordnete auch für das Gesetz gestimmt und danach erklärt, dass sie davon ausgehen, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, aber sicher vom Verfassungsgericht kassiert wird. Setzen, sechs. Und das von meinem Geld.

April 15th, 2008

Zypries und Schäuble einig in Sachen Online-Durchsuchung. Gesetzentwurf geht nun an die Länder

Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in den Bundestag einbringen (siehe auch Artikel bei SpOn). Laut Ministeriumssprecher soll das Gesetz nun an die Länder geschickt werden. Wenn ich mir den Zeitplan so anschaue, wird damit kaum Zeit sein, das Gesetz ordentlich zu diskutieren.

Warum auch? Man hat offenbar ohnehin jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. Und nach zwölf Schlappen vor dem Verfassungsgericht wird dies die dreizehnte sein. Das Gesetz hat es nämlich bekanntlich in sich: Es enthält unglaublich zahlreiche neue Befugnisse für die Schnüffelbehörde BKA. Dazu gehört beispielsweise die Online-Durchsuchung, die Erhebung von Daten auf Vorrat, der große Lauschangriff oder die Verwendung von Peilsendern.

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte oder Geistliche erfahren durch das Gesetz keinen Schutz, sondern werden ebenso wie alle anderen leichte Beute des BKA.

Immerhin: Jetzt kann auch der letzte Depp verstanden haben, dass auf die SPD kein Verlass in Sachen Grundrechten ist. Es ist wahrscheinlich auch kein Zufall, dass die Meldung dazu heute um 17.24 Uhr über den Ticker geht, wo außerhalb der Sitzungswochen im Bundestag zu dieser Zeit kaum jemand da ist und was dazu erklären könnte (ich sitze aber noch im Büro).

Schweine.

Weitere Artikel zu

Januar 16th, 2008

Abgeordnete und Strafverteidiger im Visier

Das Prinzip Schäuble hat der Öffentlichkeit heute eine neue Facette offenbart. Kritik am Entwurf des BKA-Gesetzes, die sich mit Blick auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärtzen, Rechtsanwälten oder Journalisten darüber beklagte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört wird, wenn die Praxis abgehört wird, dass Journalisten ihre Quellen nicht mehr schützen können, dass Mandaten ihre Anwälte nicht mehr im Vertrauen kontaktieren können, hat Gehör gefunden im Innenministerium. Freilich nicht so, wie wir uns das dachten, dass zum Beispiel der Zwei-Klassen-Schutz aufgehoben wird (besserer Schutz für den eigenen Strafverteidiger, den Pfarrer oder den Abgeordneten; schlechterer kein Schutz für Journalisten, Beratungsstellen, Ärzte). Nein, Schäuble will das Zeugnisverweigerungsrecht ganz abschaffen. Die Kritik wurde also aufgenommen und direkt in noch perverserer Form in das Gesetz reingeschrieben. “Nachbesserung” nennt sich das offiziell.

Und so sieht die Nachbesserung aus: Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche können Opfer der geplanten Abhörbefugnisse des BKA vom Großen Lauschangriff bis zur Online-Durchsuchung werden. Das Innenministerium wiegelt ab und meint, dass Berufsgeheimnisträger nur in schweren Fällen abgehört werden sollen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Eine wirkliche Einschränkung ist das nicht, denn das BKA-Gesetz soll ohnehin nur bei schwerer Gefahr greifen. Oder wenn jemand einen langen Rauschebart hat. Oder wenn jemand – wie Andrej Holm – sein Handy zu Hause lässt und deshalb ein §129a-Verfahren an der Backe hat.

Es kommt aber noch dicker: Im alten Entwurf des BKA-Gesetzes war eine besonders strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen für den Fall, dass ein Berufsgeheimnisträger abgehört werden soll. Gestrichen, brauchen wir nicht.

Das wird heiter für Leute, die verdächtigt werden, irgendwas mit Terrorismus zu tun zu haben. Einen fairen Prozess können sie sich an die Backe heften, weil der Strafverteidiger künftig belauscht wird. Und dank Online-Durchsuchung sind die Computer von Abgeordneten und Anwälten ein offenes Buch für das BKA. Allzuviel Phantasie braucht man nicht, um sich ein paar Verschwörungstheorien auszumalen.

Krude ist auch, dass sich die SPD völlig ahnungslos zeigt. Auch die Oppositionfraktionen im Bundestag wurden von der Nachricht der Änderung des Referentenentwurfes zum BKA-Gesetz, der das Datum 6.12.007 tragen soll, überrascht. Andererseits verlautbart gerüchteweise, dass BKA-Präsident Ziercke am Montag im Rahmen einer BKA-Veranstaltung mit dem neuen Gesetzentwurf hausieren ging, während die Abgeordneten (auch die der SPD) aus der Presse von den Vorhaben erfahren mussten.

Das Innenministerium ist sich sicher, so teilte ein Sprecher mit, dass die geplante Änderung absolut auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Das werden wir erst noch sehen, wie ich finde. Bis dahin kann innerhalb der SPD mal jemand auf die Idee kommen, ein Parteiausschlussverfahren gegen das SPD-Mitglied Jörg Ziercke zu initiieren. Wegen Partei- und demokratieschädlichem Verhalten. Während sich darüber jemand den Kopf zerbricht, können sich Anwälte überlegen, einen Hund anzuschaffen und künftig mit den Mandanten lange Spaziergänge zu unternehmen, statt in der verwanzten Kanzlei zu sitzen.

Weitere Texte zum BKA-Gesetz gibt es hier.

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