Der saarländische Innenminister Klaus Meiser hat die krasseste Anwendung von Online-Durchsuchung vorgeschlagen, die mir bisher zu Augen gekommen ist. In einem Interview mit der Saarländischen Zeitung vom 29. Juli, das leider nicht online verfügbar ist, erklärt er, dass er das saarländische Polizeigesetz ändern will, um der dortigen Dorfpolizei die Online-Durchsuchung als Fahndungsinstrument zur Verfügung zu stellen.
In fast orwellschem Sprachduktus behauptet Meiser zwar, sich exakter an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientieren zu wollen, tatsächlich tut er aber das genaue Gegenteil. So versucht das BKA-Gesetz eine gewisse Begrenzung der Anwendungsfälle. Das ist auch mindestens nötig, um einen besonders schwer wiegenden Eingriff in die Grundrechte überhaupt anordnen zu können. Bei Meiser sieht das so aus:
Zur Verhütung von Straftaten wie Hoch- und Landesverrat, der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (…), Mord oder Menschenhandel. Allerdings ist dieser Katalog nicht als abschließend zu verstehen. Entscheidend ist stets eine genaue Betrachtung des Einzelfalls.
Das ist eine Groteske: Erstens ist Meisers Gesetzgebungsvorhaben mit einem solchen Katalog relativ überflüssig, weil in solchen Fällen ja das BKA zuständig sein soll, wenn das neue BKA-Gesetz beschlossen wird. Vor allem aber ist gerade nicht die Betrachtung des Einzelfalls entscheidend, weil das der Willkür bei der Anordnung besonders schwerwiegender Eingriffe in die Grundrechte Tür und Tor öffnet. Das Bundesverfassungsgericht fordert deshalb sogar besonders konkrete Ermächtigungen, weil man derartige Entscheidungen nicht irgendeinem Amtsrichter überlassen kann.
Auf die Frage, ob das Einbrechen durch Beamte in die Wohnung zur Trojaner-Installation ein Problem sei, antwortete Meiser, dass sich dadurch nichts an der Eingriffstiefe ändern würde. Und er ist sich sicher:
Auch die Saar-SPD ist ja dafür, dies so zu handhaben.
Wenn das stimt, und das kann ich mir gut vorstellen, dann würde das dem Fass natürlich den Boden aushauen, weil man dann wieder mal sieht, was die Beteuerungen der SPD wert sind – nicht das Papier, auf dem sie gedruckt werden. Bedrückend ist in diesem Zusammenhang auch, dass SPD und Union nun offenbar einen Wettlauf in den Bundesländern ausgelöst haben, wer per Bundestrojaner am tollsten die Grundrechte torpedieren kann. Auch Bayern forderte schon eine besonders absurde Abart der ohnehin verwerflichen Online-Durchsuchung. Und weil das alles nicht genug ist, findet Meiser es “denkbar”, dass auch der Verfassungsschutz online durchsucht.
Auch das KFZ-Kennzeichen-Scanning spart Meiser nicht aus.
Er sagt zwar
Wir wollen uns zwar beim Verhältnismäßigkeits- und beim Bestimmtheitsgrundsatz noch exakter an den Karlsruher Vorgaben orientieren.
In der Meiser-Welt bedeutet das, dass die Polizei alle Kennzeichen scannen und mit den Fahndungsdateien vergleichen soll. Je nach Treffer wird dann entschieden, was gemacht wird. Meiser:
Man hat entweder ein schweres Delikt und kann das Instrument umfassender einsetzen oder man hat kein schweres Delikt und setzt das Instrument nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen ein.
Heißt nichts anderes als: Alle werden gespeichert und gerastert und dann wird in einem staatlichen Willkürakt entscheiden was passiert (eng oder begrenzt). Davon hat man aber nichts, weil der Grundrechtseingriff zu diesem Zeitpunkt schon passiert ist und zudem überhaupt ein erheblich eingriffsintensives Instrument für leichtere Fälle verwendet werden kann, die gerade so keine Bagatellfälle sind. Man kann auch sagen, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, nur dass der Spatz das Grundgesetz ist.
Alles in allem ist das an Absurdität nicht zu überbieten. Wie kann man nur derart sehenden Auges mit einem offensichtlich verfassungswidrigen Projekt gegen die Wand rennen? Bleibt nur noch die Frage, ob Meister auch ein Fall für die Online-Durchsuchung ist. Bei dem Potenzial an verfassungsgefährdendem Gedankengut…
Edit: heise.de hat sich des Themas auch angenommen.