Innenpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz, Medien
Juni 17th, 2008

POPULISMUS! Grüne fordern Datenschutz ins Grundgesetz.


Jetzt kann ich auch endlich mal die Populismus-Keule schwingen. Netzpolitik jubelt schreibt, dass die die Grünen schon mal tätig werden und einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen haben, der das Ziel haben soll, den Datenschutz in der Verfassung zu verankern.

Ich finde, dass das strikt abzulehnen ist. Einerseits bin ich generell skeptisch, wenn ich die inflationären Tendenzen sehe, irgendwelche Dinge wie den Tierschutz ins Grundgesetz zu schreiben.

Andererseits gibt es auch handefestere Gründe, die gegen das Vorhaben der Grünen sprechen. Der Datenschutz hat ansich schon den Rang eines Grundrechtes. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2, Abs. 1 GG) ab. Das muss eigentlich ausreichen, dieses Recht entsprechend zu schützen. Jetzt kann man argumentieren, dass ein Grundrecht, das so richtig im Grundgesetz steht, so schnell nicht von Schäuble über den Haufen gefahren wird. Auch das ist falsch, weil die Grünen nicht nur den Datenschutz ins Grundgesetz schreiben wollen, sondern die Ausnahmetatbestände gleich mitliefern:

Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.

oder

Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.

Damit beschließe ich jede Vorratsdatenspeicherung, Scoriung-Scheiße oder was auch immer ich tun will. Gummiparagrafen gibt es schon genug und ich bin nicht der Auffassung, dass wir noch mehr davon brauchen. Und schon gar nicht bei den Grundrechten.

Aber es kommt noch dicker:

Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.

Das hört sich schöner an, als es ist. Die Definition des Kernbereiches ist in der Rechtssprechung ein Dauerbrenner, weil nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, wann der Kernbereich anfängt. Unabhängig davon ist der Kernbereich mit seiner Unantastbarkeit nichts anderes als die Relativierung anderer ansich absolut geschützter Grundrechte. Konkret: Die Definition eines unantastbaren Kernbereiches tangiert andere absolut zu setzende Grundrechte. Die Grünen machen es wie Schäuble: Sie betreiben Grundrechtsrelativismus. Nur will Schäuble es nicht auch noch ins Grundgesetz schreiben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand kommt, und einen Super-Duper-Kernbereich fordert, weil man operativen Auffassung kommt, dass man den Terrorismus nur dadurch bekämpfen kann, wenn die Polizei den Terroristen beim Vögeln zuhört, weil die sich ja ihre Terroristenpläne ins Ohr stöhnen könnten. Das würde den Wert des Kernbereichs ebenso relativieren, wie der Kernbereich die Grundrechte in ihrer universalen Anwendbarkeit relativiert.

Ich bin auf den Grünen-Parteitag gespannt, der der Welt den Beschluss über die Rangfolge von Grundrechten vorsetzt.

Warum machen die Grünen sowas? Weil sie Scheißpopulisten sind. Deshalb machen die sowas und schrecken nicht vor dem Grundgesetz zurück. Ich fordere die sofortige Überwachung Claudia Roths durch den Verfassungsschutz. Aber wenn es an ihren Kernbereich geht, wird weggehört.

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8 Kommentare »

  1. Ich will Dir ja nicht Deine Pointe kaputt machen, aber wenn ich auf netzpolitik.org über etwas jubel, dann liest sich das nicht so neutral geschrieben.

    Kommentar von Markus — Mittwoch, 18. Juni 2008 @ 09:54
  2. Meine Pointe warst auch nicht Du, sondern die Grünen. Ansonsten habe ich den Gestus anders aufgefasst, nehme das aber gerne so zur Kenntnis

    Kommentar von Mark Seibert — Mittwoch, 18. Juni 2008 @ 17:58
  3. wer von grundrechtsdogmatik offensichtlich nicht den hauch einer ahnung hat, sollte sich mit solchen bewertungen eher zurückhalten. der populismusvorwurf fällt auf den zurück, der ihn erhebt…

    Kommentar von görch — Sonntag, 29. Juni 2008 @ 16:09
  4. ich halte es eher so, dass ich die debatte eben nicht den juristen überlassen will. man hat gesehen, wohin das führt, wenn die advokaten bestimmen, was primat ist und wenn das politische dann gleichzeitig ausgeschaltet wird. der unterschied diesmal ist, dass sogar juristen, sofern sie nicht von der grünen fraktin bezahlt werden, meine einschätzung meist teilen (die ja auch nicht sehr exotisch ist).

    Kommentar von Mark Seibert — Sonntag, 29. Juni 2008 @ 17:43
  5. Man kann sicher trefflich über sinn und unsinn dieses gesetzentwurfs debattieren. Aber es als populismus zu bezeichnen, wenn die rechtsprechung der bverfg eins zu eins nachgezeichnet wird und dann auch noch zu behaupten, damit würde vorratsdatenspeicherung und scoring legitimiert, ist einfach nur – entschuldigung – ziemlicher blödsinn. zusammen mit der üblichen, nichtsdestotrotz unangebrachten juristenschelte wird da ein ziemlich übler brei angerührt. wie anders als durch recht manifestiert sich denn das primat der politik..?

    Kommentar von görch — Montag, 30. Juni 2008 @ 06:11
  6. genau die 1:1-Übernahme des BVerfG-Urteils finde ich ja das populistische. Die Grünen wollten einen schnellen Effekt mit wenig eigener Arbeit erreichen, schnappten sich ein Urteil, das weithin bekannt ist, und strickten auf die Schnelle einen Gesetzentwurf daraus. Dass sie damit auch noch an der Verfassung rumfummeln wollen – was ich immer schwierig finde – kommt noch hinzu.
    Damit haben sie es sich einfach zu einfach gemacht. Die plumpe Übernahme der Leitsätze ohne eigenes konzeptionelles Denken ist nun mal ziemlich plump. Dazu kommt, dass das Urteil ansich von einem bürgerrechtlichen Standpunkt aus durchaus kritisierenwert ist, zumal das Gericht an einigen Stellen weit hinter seiner eigenen Rechtssprechung zurückgeblieben ist. Dass wir uns richtig verstehen: Das ist dem Gericht nicht weiter vorzuwerfen, sondern viel mehr ein Problem der politischen Tendenzen, die eine Aufweichung bestimmter Rechte haben wollen.
    Was nötig ist – da kommen wir wahrscheinlich zusammen – ist eine politische Entscheidung für die Bürgerrechte und für den Datenschutz. Das muss außerhalb der Gerichte laufen.

    Kommentar von Mark Seibert — Montag, 30. Juni 2008 @ 12:57
  7. [...] Recht auf informationelle Selbstbestimmung trackback Heute möchte ich mich mal kritisch mit einem Beitrag von Mark Seibert auseinandersetzen, der sich seinerseits kritisch mit der Forderung [...]

    Pingback von Datenschutz ins Grundgesetz « Gaervorgang.de — Freitag, 8. August 2008 @ 17:05
  8. Manueller Trackback:
    http://gaervorgang.wordpress.com/2008/08/08/datenschutz-ins-grundgesetz/

    Kommentar von Stefan D. Christoph — Freitag, 8. August 2008 @ 17:06

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