Innenpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz, Medien
Juni 4th, 2008

Kabinett beschließt BKA-Gesetz


Das Bundeskabinett hat heute das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen. Innenminister Schäuble erklärte auf der Pressekonferenz, dass es keine kurzfristigen Änderungen an dem Gesetzestext gegeben habe. Bleibt die Frage, was mit den Änderungswünschen ist, die aus den Reihen der SPD gefordert wurden. Interessante Frage, kurze Antwort: Nichts. Schäuble erklärte, dass ihm Seitens der SPD keine Änderungswünsche bekannt seien. Lediglich Einzelpersonen hätten ihre Meinung geäußert, die er interessiert zur Kenntnis genommen hätte. Ansonsten sei der Entwurf zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

Tatsächlich blieben alle strittigen Fragen in dem Entwurf enthalten. Der Innenminister vertrat die Auffassung, dass das Gesetz allen gesetzlichen bestimmungen entspräche und notwendig sei. Das darf freilich bestriten werden.

So hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Einhaltung eines absolut geschützten Kernbereich des Privaten angemahnt. Schäuble stellt sich das mit dem BKA-Gesetz so vor: Wenn beispielsweise bei einer Telefonüberwachung der Eindruck entsteht, dass Inhalte aus dem Kernbereich erfasst werden, dann läuft ein Band mit, das dann einem Richter vorgelegt wird, der über die Verwendung des Bandes entscheidet.

Kernbereichsschutz bei der Online-Durchsuchung

Auch bei der Online-Durchsuchung werden regelmäßig Daten aus dem Kernbereich anfallen. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten von zwei Beamten des BKA auf ihre Kernbereichsrelevanz hin überprüft werden, wobei einer der Beamten die Befähigung zum Richteramt (zweites juristisches Staatsexamen) haben muss. Entscheiden diese Beamten, dass die angefallenen Daten kernbereichsrelevant sind, dann werden die Daten wiederum einem Richter vorgelegt, der über die Verwendung entscheidet.

Diese Regelungen sind aus zwei Gründen zu kritisieren: Erstens bleibt es bei der Verletzung des absolut geschützten Kernbereichs, auch wenn ein Richter die Daten sichtet. Zweitens kontrolliert sich das BKA im Falle der Online-Durchsuchung selbst, bzw. entscheidet selbst, was Kernbereich ist. Das kann im Sinne des Kernbereichsschutz als nicht hilfreich bezeichnet werden. Im Ergebnis ist der absulut geschützte Kernbereich überhaupt nicht mehr geschützt.

Man kann also zusammenfassen, dass die Bundesregierung das Gesetz auf jeden Fall durchboxen will. Die ohnehein bescheidenen Änderungswünsche, die unter anderem Sebastian Edathy formuliert hat, sind verpufft. Offenbar hat die SPD als solche kein Interesse, Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Das Ergebis wird eine Polizei sein, die Geheimdienstbefugnisse erhält und als Geheimpolizei an das FBI erinnert. Mit dem gängigen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat jedenfalls ist das nicht zu vereinbaren.

Wem das alles nicht gefällt, der kann verschiedene Dinge tun. Zum Beispiel kann man es strikt vermeiden, Union oder SPD zu wählen. Weil bis zur nächsten Wahl noch Zeit ist, kann man schon mal eine Petition gegen das BKA-Gesetz unterschreiben.

Bild: Urheber | Lizenz

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1 Kommentar »

  1. [...] MARK SEIBERT:LOGBUCH – Kabinett beschließt BKA-Gesetz: Man kann also zusammenfassen, dass die Bundesregierung das Gesetz auf jeden Fall durchboxen will. Die ohnehein bescheidenen Änderungswünsche, die unter anderem Sebastian Edathy formuliert hat, sind verpufft. Offenbar hat die SPD als solche kein Interesse, Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Das Ergebis wird eine Polizei sein, die Geheimdienstbefugnisse erhält und als Geheimpolizei an das FBI erinnert. Mit dem gängigen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat jedenfalls ist das nicht zu vereinbaren. [...]

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