Edit: Heute hat sich der Zeitplan geändert. Es gibt keine aktuelle Stunde am Donnerstag, sondern eine vereinbarte Debatte am heutigen Mittwoch um 13.35 Uhr.
Am Donnerstag findet gegen 12.50 Uhr eine aktuelle Stunde zur Spitzelaffäre bei der Telekom statt. Ob Phoenix zu dieser Zeit überträgt, weiß ich nicht. Jedoch kann man das Geschehen im Plenum auch über den Live-Stream des Bundestages verfolgen. Ich bin sehr gespannt, wie die Bundesregierung ihr Phlegma in dieser Angelegenheit begründen wird. CDU-Innenexperte Bosbach hatte sich gegen schärfere Gesetze ausgesprochen, die Daten-Kriminellen das Handwerk legen könnten. Auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung will Bosbach nicht in Zusammenhang mit den Vorfällen bei der Telekom bringen, da der Datenmissbrauch bei der Telekom vor der Beschlussfassung zur Vorratsdatenspeicherung stattgefunden hätte. Eine – wie ich finde – wenig sinnvolle Argumentation. Schließlich sind es genau die Verbindungsdaten, die mit der Vorratsdatenspeicherung massenhaft von jedem und jeder gespeichert werden müssen und die bei der Telekom für Schnüffelaktionen missbraucht werden. Wenig überraschend kann auch künftig Datenmissbrauch nicht ausgeschlossen werden. Dennoch werden riesige Datenbanken angelegt, die gerade zu zum Missbrauch einladen. Wie viel Sprengstoff darin steckt, zeigen die Befürchtungen, dass die Telekom die Verbindungsdaten zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt haben soll.
Der Chaos-Computer-Club hat einstweilen zehn Forderungen zum Schutz vor Datenverbrechern veröffentlicht:
1. Sofortiger Stop der Vorratsdatenspeicherung.
2. Vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht benötigter Verbindungsdaten.
3. Rechtliche Sanktionierung und Einführung eines Schadenersatzanspruches für die Opfer der Datenverbrechen.
4. Persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für Datenverbrechen ihres Unternehmens.
5. Uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, deren Weitergabe und Verwendung.
6. Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver Zustimmung des Betroffenen.
7. Kontrolle und Regulierung von privaten Schnüffelfirmen.
8. Die Position der Datenschutzbeauftragten muss gestärkt werden.
9. Datenschutz in Europa wirkungsvoll durchsetzen.
10. Schutz von Whistleblowern.(Quelle)











Eigentlich wundert es mich, dass der Innenminister nicht die Gelegenheit für die Forderung nutzt, dass die Datenspeicherung zukünftig nicht mehr bei den unzuverlässigen Telekommunikationsunternehmen, sondern bei einer amtlichen Stelle in Berlin erfolgen soll.
Diese Alternative zur Abschaffung der VDS würde für mich in Schäubles Denkschema passen.