
Jetzt kann ich auch endlich mal die Populismus-Keule schwingen. Netzpolitik jubelt schreibt, dass die die Grünen schon mal tätig werden und einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen haben, der das Ziel haben soll, den Datenschutz in der Verfassung zu verankern.
Ich finde, dass das strikt abzulehnen ist. Einerseits bin ich generell skeptisch, wenn ich die inflationären Tendenzen sehe, irgendwelche Dinge wie den Tierschutz ins Grundgesetz zu schreiben.
Andererseits gibt es auch handefestere Gründe, die gegen das Vorhaben der Grünen sprechen. Der Datenschutz hat ansich schon den Rang eines Grundrechtes. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2, Abs. 1 GG) ab. Das muss eigentlich ausreichen, dieses Recht entsprechend zu schützen. Jetzt kann man argumentieren, dass ein Grundrecht, das so richtig im Grundgesetz steht, so schnell nicht von Schäuble über den Haufen gefahren wird. Auch das ist falsch, weil die Grünen nicht nur den Datenschutz ins Grundgesetz schreiben wollen, sondern die Ausnahmetatbestände gleich mitliefern:
Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
oder
Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.
Damit beschließe ich jede Vorratsdatenspeicherung, Scoriung-Scheiße oder was auch immer ich tun will. Gummiparagrafen gibt es schon genug und ich bin nicht der Auffassung, dass wir noch mehr davon brauchen. Und schon gar nicht bei den Grundrechten.
Aber es kommt noch dicker:
Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.
Das hört sich schöner an, als es ist. Die Definition des Kernbereiches ist in der Rechtssprechung ein Dauerbrenner, weil nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, wann der Kernbereich anfängt. Unabhängig davon ist der Kernbereich mit seiner Unantastbarkeit nichts anderes als die Relativierung anderer ansich absolut geschützter Grundrechte. Konkret: Die Definition eines unantastbaren Kernbereiches tangiert andere absolut zu setzende Grundrechte. Die Grünen machen es wie Schäuble: Sie betreiben Grundrechtsrelativismus. Nur will Schäuble es nicht auch noch ins Grundgesetz schreiben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand kommt, und einen Super-Duper-Kernbereich fordert, weil man operativen Auffassung kommt, dass man den Terrorismus nur dadurch bekämpfen kann, wenn die Polizei den Terroristen beim Vögeln zuhört, weil die sich ja ihre Terroristenpläne ins Ohr stöhnen könnten. Das würde den Wert des Kernbereichs ebenso relativieren, wie der Kernbereich die Grundrechte in ihrer universalen Anwendbarkeit relativiert.
Ich bin auf den Grünen-Parteitag gespannt, der der Welt den Beschluss über die Rangfolge von Grundrechten vorsetzt.
Warum machen die Grünen sowas? Weil sie Scheißpopulisten sind. Deshalb machen die sowas und schrecken nicht vor dem Grundgesetz zurück. Ich fordere die sofortige Überwachung Claudia Roths durch den Verfassungsschutz. Aber wenn es an ihren Kernbereich geht, wird weggehört.
Politik
Datenschutz, Grün würgt, Kernbereich