Das BKA führt eine Datei, in der Hooligans und andere Personen geführt werden, die verdächtigt werden, im Umfeld von Fußballereignissen zu Straftaten zu neigen. Die Datei wird vom BKA und den Landeskriminalämtern bestückt, die wiederum besondere, “szenekundige” Beamte in den Stadien im Einsatz haben.
Ein Eintrag in die Gewalttäterdatei Sport hat für die Betroffenen weitreichende Folgen. Am harmlosesten ist noch der Besuch von Polizisten zwecks einer Gefährderansprache. Allerdings kann dieser “Besuch” auch z.B. auf der Arbeitsstelle erfolgen. Unangenehmer sind dann schon die diversen Einschränkungen der Freizügigkeit, die ohne Gerichtsbeschluss verhängt werden können: Das fängt dabei an, dass man, wenn man ein Fußballspiel besucht, sich in der jeweiligen Stadt nicht frei bewegen kann, sondern von der Polizei von der Bahn direkt zum Stadion eskortiert wird und endet bei Auflagen, sich regelmäßig bei der heimischen Polizeidienststelle zu melden (was das Reisen unmöglich macht) oder gar dem vorübergehenden Entzug des Reisepasses oder einem vorübergehenden Ausreiseverbot.
Wer in der Datei landet, erfährt meist nichts davon und hat kaum Möglichkeiten, falsche Eintragungen zu korrigieren. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen fehlerhafte Eintragungen den Eindruck schierer Willkür erweckten und für die Betroffenen ernst zu nehmende Folgen hatte.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Datei jetzt einstweilen kassiert, jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zugelassen. Um eine solche Datei zu führen, so heißt es, sei eine Errichtungsverordnung nötig, die der Bundesrat beschließen muss. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss nachgeholt wird und die Datei weitergeführt wird. Bleibt wiedermal ein tausendfacher Rechtsverstoß der Staatsdatenkrake.
Jan Korte hat im Mai 2007 eine sehr umfangreiche Kleine Anfrage zu dem Thema an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort recht aufschlussreich ist. Hier ist das Dokument zu finden (pdf). (Disclaimer: Ich bin Referent von Jan Korte)










