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Zypries und Schäuble einig in Sachen Online-Durchsuchung. Gesetzentwurf geht nun an die Länder

Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in den Bundestag einbringen (siehe auch Artikel bei SpOn). Laut Ministeriumssprecher soll das Gesetz nun an die Länder geschickt werden. Wenn ich mir den Zeitplan so anschaue, wird damit kaum Zeit sein, das Gesetz ordentlich zu diskutieren.

Warum auch? Man hat offenbar ohnehin jeden Ehrgeiz verloren, verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden. Und nach zwölf Schlappen vor dem Verfassungsgericht wird dies die dreizehnte sein. Das Gesetz hat es nämlich bekanntlich in sich: Es enthält unglaublich zahlreiche neue Befugnisse für die Schnüffelbehörde BKA. Dazu gehört beispielsweise die Online-Durchsuchung, die Erhebung von Daten auf Vorrat, der große Lauschangriff oder die Verwendung von Peilsendern.

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte oder Geistliche erfahren durch das Gesetz keinen Schutz, sondern werden ebenso wie alle anderen leichte Beute des BKA.

Immerhin: Jetzt kann auch der letzte Depp verstanden haben, dass auf die SPD kein Verlass in Sachen Grundrechten ist. Es ist wahrscheinlich auch kein Zufall, dass die Meldung dazu heute um 17.24 Uhr über den Ticker geht, wo außerhalb der Sitzungswochen im Bundestag zu dieser Zeit kaum jemand da ist und was dazu erklären könnte (ich sitze aber noch im Büro).

Schweine.

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