Etwas bekloppt
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung hatten wir uns überlegt, einen Antrag “Online Durchsuchung stoppen” in den Bundestag einzubringen. Das würde Sinn ergeben, denn schließlich will die Bundesregierung an dem Vorhaben festhalten und auch die SPD findet Online-Durchsuchung inzwischen toll. Also haben wir (Jan Korte, der Innenpolitik-Referent der Fraktion und ich) uns kurzfristig zusammengesetzt, einen Antrag formuliert, andere Abgeordnete als Unterstützer geworben und das Dokument über den Arbeistkreis “Bürgerrechte und Demokratie” an die Parlamentarische Geschäftsführung weitergeleitet, die den Antrag dann wiederum parlamentarisch auf den Weg bringt.
Zum Glück hat in dieser langen Arbeitskette noch jemand geschaltet. Wir haben nämlich am 14.6.2007 bereits einen solchen Antrag eingebracht, der aber noch nicht vom Bundestag abgelehnt behandelt wurde. Der neue Antrag ist damit für die Tonne geschrieben. Immerhin: auch wenn wir die Denkleistung zwei mal gebracht haben, war ein großes Maß an Kontinuität der Inhalte beider Anträge erkennbar. Das alles muss daran liegen, dass die Bundesregierung nicht sehr kreativ ist in ihrer Sicherheitspolitik.
Anschauen kann man sich den Antrag schon: Keine Online-Durchsuchung (extern, pdf-Dokument)

“Sinn machen” ergibt keinen Sinn.
Ich weiß, das mag kleinlich wirken, aber dennoch ist eine korrekte Ausdrucksweise nicht zuletzt Zeichen von Sorgfalt.
besser so?
In diesem Zusammenhang gefällt Euch sicherlich die folgende Seite:
http://www.fellowpassenger.de/2008/03/11/law-spam
Unser Mitreisender meint, die Regierung sei ein Spammer, das Verfassungsgericht der Spamfilter für die Flut unerwünschter Gesetze.