Das Prinzip Schäuble hat der Öffentlichkeit heute eine neue Facette offenbart. Kritik am Entwurf des BKA-Gesetzes, die sich mit Blick auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärtzen, Rechtsanwälten oder Journalisten darüber beklagte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört wird, wenn die Praxis abgehört wird, dass Journalisten ihre Quellen nicht mehr schützen können, dass Mandaten ihre Anwälte nicht mehr im Vertrauen kontaktieren können, hat Gehör gefunden im Innenministerium. Freilich nicht so, wie wir uns das dachten, dass zum Beispiel der Zwei-Klassen-Schutz aufgehoben wird (besserer Schutz für den eigenen Strafverteidiger, den Pfarrer oder den Abgeordneten; schlechterer kein Schutz für Journalisten, Beratungsstellen, Ärzte). Nein, Schäuble will das Zeugnisverweigerungsrecht ganz abschaffen. Die Kritik wurde also aufgenommen und direkt in noch perverserer Form in das Gesetz reingeschrieben. “Nachbesserung” nennt sich das offiziell.
Und so sieht die Nachbesserung aus: Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche können Opfer der geplanten Abhörbefugnisse des BKA vom Großen Lauschangriff bis zur Online-Durchsuchung werden. Das Innenministerium wiegelt ab und meint, dass Berufsgeheimnisträger nur in schweren Fällen abgehört werden sollen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Eine wirkliche Einschränkung ist das nicht, denn das BKA-Gesetz soll ohnehin nur bei schwerer Gefahr greifen. Oder wenn jemand einen langen Rauschebart hat. Oder wenn jemand – wie Andrej Holm – sein Handy zu Hause lässt und deshalb ein §129a-Verfahren an der Backe hat.
Es kommt aber noch dicker: Im alten Entwurf des BKA-Gesetzes war eine besonders strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen für den Fall, dass ein Berufsgeheimnisträger abgehört werden soll. Gestrichen, brauchen wir nicht.
Das wird heiter für Leute, die verdächtigt werden, irgendwas mit Terrorismus zu tun zu haben. Einen fairen Prozess können sie sich an die Backe heften, weil der Strafverteidiger künftig belauscht wird. Und dank Online-Durchsuchung sind die Computer von Abgeordneten und Anwälten ein offenes Buch für das BKA. Allzuviel Phantasie braucht man nicht, um sich ein paar Verschwörungstheorien auszumalen.
Krude ist auch, dass sich die SPD völlig ahnungslos zeigt. Auch die Oppositionfraktionen im Bundestag wurden von der Nachricht der Änderung des Referentenentwurfes zum BKA-Gesetz, der das Datum 6.12.007 tragen soll, überrascht. Andererseits verlautbart gerüchteweise, dass BKA-Präsident Ziercke am Montag im Rahmen einer BKA-Veranstaltung mit dem neuen Gesetzentwurf hausieren ging, während die Abgeordneten (auch die der SPD) aus der Presse von den Vorhaben erfahren mussten.
Das Innenministerium ist sich sicher, so teilte ein Sprecher mit, dass die geplante Änderung absolut auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Das werden wir erst noch sehen, wie ich finde. Bis dahin kann innerhalb der SPD mal jemand auf die Idee kommen, ein Parteiausschlussverfahren gegen das SPD-Mitglied Jörg Ziercke zu initiieren. Wegen Partei- und demokratieschädlichem Verhalten. Während sich darüber jemand den Kopf zerbricht, können sich Anwälte überlegen, einen Hund anzuschaffen und künftig mit den Mandanten lange Spaziergänge zu unternehmen, statt in der verwanzten Kanzlei zu sitzen.
Weitere Texte zum BKA-Gesetz gibt es hier.











[...] MARK SEIBERT:LOGBUCH – Abgeordnete und Strafverteidiger im Visier: Das wird heiter für Leute, die verdächtigt werden, irgendwas mit Terrorismus zu tun zu haben. Einen fairen Prozess können sie sich an die Backe heften, weil der Strafverteidiger künftig belauscht wird. Und dank Online-Durchsuchung sind die Computer von Abgeordneten und Anwälten ein offenes Buch für das BKA. Allzuviel Phantasie braucht man nicht, um sich ein paar Verschwörungstheorien auszumalen. [...]
Damit wäre schon alles gesagt