Heimliche Offline-Durchsuchung
Warum war ich nicht wirklich überrascht, als ich eben bei heise las, dass der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann nicht nur heimliche Online- sondern auch heimliche Offline-, sprich: Wohnungsdurchsuchungen fordert? Weil es immer so ist. Auf eine Schweinerei kommt die nächste, dann noch eine. Scheibe für Scheibe. Salamitaktik heißt das. Wie bei der Maut, der Kontostammdatenauskunft, der Vorratsdatenspeicherung und vielem mehr.
Ralphs Piratenblog fragt sich, ob jetzt Videokameras auf den Toiletten und im Schlafzimmer installiert werden. Nicht zu Unrecht, schließlich ist schon jetzt die akustische Überwachung Teil des Großen Lauschangriffs, der wegen höchstrichterlicher Urteile selten angewandt wird. Aber Innenminister Schäuble hat die nächste Verfassungsänderung schon angekündigt. Er kann auf keinen Fall darauf verzichten zu wissen, was ich Nachts unter der Bettdecke mache, oder wie die Konsistent meines Morgenstuhls ist.
Schünemanns Forderung ist aber noch perverser, weil nich nur eventuell Kameras installiert werden, sondern Beamte ausforschen werden, wann das Zielobjekt nicht zu Hause ist und dann in aller Ruhe in die Wohnung einbrechen und klammheimlich alles auf den Kopf stellen. Immerhin: Im Gegensatz zur “normalen” Wohnungsdurchsuchung wird danach wieder aufgeräumt. Sonst ist es ja nicht heimlich.
Bezeichnend finde ich die Begründung für diesen Vorschlag. Schünemann bezieht sich auf eine Analyse des BKA, nach der es bei der verhaftung von Terrorverdächtigen zahlreiche Pannen gegeben habe:
So fehlten abhörsichere Telefone und Personal für die Überwachung, der Mitschnitt eines Telefongesprächs war erst nach sechs Wochen ausreichend bearbeitet worden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten unzureichend gewesen sein. (Quelle)
Weil es also an Personal und schlichter Technik fehlt, soll das Grundrecht auf die Unverletztlichkeit der Wohnung angetastet werden. Wie wäre es denn, wenn genug Personal eingestellt wird und ausreichend Telefone gekauft werden? Ach nein, ist kein Geld mehr da, weil man ja den Bundestrojaner und allen möglichen anderen Mist bezahlen muss. Dann fehlt es halt an den übersichtlichen Grundlagen. Nur so: Für den gescheiterten Fotofahndungsversuch am Mainzer Hauptbahnhof hätte man vier bis fünf gut ausgebildete Kriminalbeamte für ein Jahr einstellen können. Übrigens: Polizei und Geheimdienste sollen gar nicht so viel zusammenarbeiten. Man nennt das verfassungsmäßiges Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Warum es das gibt? Damit wollten die Alliierten nach dem Krieg verhindern, dass es eine neue GESTAPO gibt.
Ich schweife ab, denn eigentlich wollte ich sagen: Autobahn heimliche Wohnungsdurchsuchung geht gar nicht. Nicht nur, weil die unverletzliche Wohnung verletzt wird, sondern weil vor allem auch der unantastbare Kernbereich des Privaten angetastet wird. Genau deswegen hat das Bundesverfassungsgericht hart gegen den Großen Lauschangriff geurteilt.

Ne, Video ist noch nicht Teil des großen Lauschangriffs, das ist noch nur eine Forderung. zB unter dem Namen “Spähangriff” oder ähnlichem.
Aber verstädnlich in diesen Zeiten zu glauben es gäbe eh schon keine Grenzen mehr.
Du hast Recht. Danke für den Hinweis. Es gab dazu lediglich eine längere Debatte.
Wir sehen uns dann auf der Demo gegen den optischen “Lausch”angriff