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Wikipedia ohne Ende: Abmahnanwalt zeigt Katina Schubert an, die Wikipedia anzeigte

Wie Gulli berichtet, hat der berühmte Abmahnanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth die Vizevorsitzende der LINKEN, Katina Schubert, wegen falscher Verdächtigung angezeigt:

“Die Wiedergabe von historischen Dokumenten in einer Enzyklopädie wie der Wikipedia, deren Objektivität und Aktualität erst vor wenigen Tagen bestätigt wurde, erfüllt keinen Straftatbestand, insbesondere nicht §§ § 86 Abs. 1 Nr. 4 oder 130 Abs. 3 StGB.

Geschütztes Rechtsgut von § 164 StGB ist die Rechtspflege und die Strafverfolgungsorgane vor unnötiger Inanspruchnahme und daneben auch die einzelne Person vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die sie unberechtigterweise treffen könnten.

Dies war der Beschuldigten wohl auch bekannt, da sie als stellvertretende Vorsitzende der Partei “Die Linke” über ausreichende Kenntnisse verfügt..” (Quelle)

Ich bin ja der Auffassung, dass eine dämliche Anzeige ausreicht und es mitnichten weiterer dämlicher Anzeigen bedarf. Ob die Schlussfolgerung, Grevenreuths, Schubert hätte um diese Konsequenz wissen müssen, plausibel ist, halte ich für zweifelhaft. Die Welt besteht ja zum Glück nicht nur aus Rechtsanwälten. Zumal das geschützte Rechtsgut nur dann verletzt wird, wenn es tatsächlich zu Ermittlungen kommt. Und davon ist nicht auszugehen. Einer Staatsanwaltschaft, die aufgrund der Anzeige einen Anfangsverdacht als gegeben sieht, ist auch nicht mehr zu helfen. Wir sind ja hier nicht in Stuttgart. Dies gilt umso mehr, alsdass Katina Schubert selbst u Schadensbegrenzung bemüht ist, wie auch die Erklärung zur (juristisch allerdings nicht möglichen) Rücknahme der Anzeige zeigt. Aber was weiß ich, ich bin kein Jurist und will auch keiner werden.

Der Jurist Grevenreuth jedoch ist in der Vergangenheit offenbar selbst immer wieder mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mal ging es um krumme Geschäfte mit Dialern, im Jahr 2000 war es eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen (Quelle), im vergangenen September schließlich eine Verurteilung wegen versuchten Betruges (Quelle). Ich wunder mich, dass der überhaupt noch als Anwalt praktizieren darf.

Noch einer also, der dringend ein wenig mediale Aufmerksamkeit benötigt. Fragt sich nur, wer hier wen sinnlos anzeigt.

Politik ,

  1. 13. Dezember 2007, 00:30 | #1

    Ich halte diese Anzeige auch für überflüssig. Ob hier tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, kann ich nicht beurteilen, wundern täte es mich überdies.

  2. 13. August 2009, 11:35 | #2

    Ja, dass Gulli sich bestens mit Abmahnanwälten auskennt, weil sie sie selbst für Millionen von Abmahnungen einsetzten, erfährt der geneigte Leser hier!

    Vielen Dank für die Unterstützung der Post… und alle genervten Eltern wiisen nun an wen Sie die Ansprüche stellen können.

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