Innenpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz, Medien
November 30th, 2007

Haushaltswoche vorbei: 400 Millionen mehr für Schnüffelei

Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt für das Jahr 2008 beschlossen. Das Liebes-Ministerium Innenministerium bekommt 400 Millionen mehr als 2007, die vor allem dazu verwendet werden, die bürgerrechtlich und finanziell uferlosen Schnüffelgesetze zu fnanzieren. Böse.

Haushaltsdebatten sind immer die Debatten, bei denen Abgeordnete zur Hochform auflaufen. In der Tat hatte diese Haushaltsberatung auch wieder die eine oder andere Glosse zu bieten, die ich nicht nicht vorenthalten möchte.

Der Bildzeitungs-Kommunist

Aus dem Protokoll (PlPr 129/16)

Brigitte Renate Künast (Grüne): (…) Hugo Müller-Vogg, der politische Kommunist
(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)
– Entschuldigung, Kolumnist; dieser Versprecher wird ihn hart getroffen haben – der Bild-Zeitung, der in der Newsweek Frau Merkel als Politikerin ohne innenpolitischen Kompass bezeichnet hat, hat recht. (…)

So falsch liegt Frau Künast gar nicht. Als ich 2002 Wahlkampfleiter der PDS Hessen war, trat Pöbel-Hugo Hugo Müller-Vogg als Programmpunkt bei PDS-Wahlkampfveranstaltungen mit Luc Jochimsen auf. Daran muss erinnert werden.

Lammert: Zu wenig Zeit für den Sozialismus
(aus dem gleichen Protokoll)

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst durften wir hier Herrn Brüderle hören. Nur mit zwei Sätzen von ihm will ich mich auseinandersetzen. Sie haben zum einen der Union unterstellt, auch demokratisch-sozialistisch zu sein. Ich glaube, es hilft nichts: Ich muss Ihnen irgendwann einmal erklären, was demokratischer Sozialismus ist.

(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der FDP – Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber nicht heute!)

– Nicht heute, Herr Kauder; Sie können ganz beruhigt sein. Zum anderen haben Sie gesagt, es gebe glücklicherweise eine Partei in diesem Hause, die ihren wirtschaftlichen Sachverstand nicht an der Garderobe abgegeben hat. Das stimmt: Das ist die Linke. Diesem Satz wollte ich ausdrücklich zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU und der FDP – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir sind aber nicht im Deutschen Theater!)

– Ich wusste, dass Sie sich freuen. Ich wollte Ihnen am
Anfang eine kleine Freude machen. Aber jetzt wird es anders.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gysi, jetzt haben Sie zwei Ankündigungen gemacht, die Sie im Rahmen Ihrer Redezeit nicht werden abarbeiten können. Darauf mache ich vorsichtshalber aufmerksam.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

November 29th, 2007

Schäuble – Belausche

Dem lieben Lars fiel eben auf, dass Schäuble ein Anagramm von Belausche ist. Sehr interessant.

(OK: Man muss Schaeuble schreiben)

November 18th, 2007

Eine schwere Niederlage

In Berlin wird das ASOG, das »Allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetz« dahingehend geändert, dass die flächendeckende Videoüberwachung bei der BVG und bei Großveranstaltungen, Videoüberwachung zur Eigensicherung von Polizisten bei Kontrollen, die DNA-Analyse von hilflosen Personen und Leichen zur Identifizierung als ultima ratio sowie die Funkzellenortung bei vermissten Personen unter bestimmten Bedingungen eingeführt wird.

Es ist eine schwere Niederlage, dass diese Gesetzesänderung vorausichtlich in der kommenden Woche von SPD und Linksfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Versuche, dies zu verhindern, sind offenbar gescheitert. Da ist es im Prinzip nachvollziehbar, dass DIE LINKE einerseits in Berlin mit Kritik bedacht wird und andererseits auch die Bundespolitiker der LINKEN sich einiges anhören müssen. Es gibt wenig zu beschönigen: Die Regelungen sind eine Niederlage für die Bürgerrechte, sie sind überwiegend schwammig, unpräzise und werden logisch dazu führen, dass Befugnisspielräume unbillig ausgedehnt werden. Wir alle wissen, dass Videoüberwachung nicht etwa mehr Sicherheit bringt, sondern vor allem Verdrängung, dass der Überwachungsdruck die Gesellschaft verändert, weil er das Handeln der Menschen verändert und manipuliert. Schlichend, still und kaum merkbar. Und ich kenne niemanden bei der LINKEN in Berlin, der das anders sieht.

Umso interessanter ist es, einen Blick darauf zu werfen, warum zur Hölle dieses schlechte Gesetz dann trotzdem zustande kommt. Die Antwort könnte kurz ausfallen: Weil die SPD es so will. Das reicht aber nicht unbedingt aus zu erklären, warum Leute, eben der Koalitionspartner der SPD, die das Gesetz ablehnen, dennoch ihre Hand dafür heben werden. Auf jeden Fall kann ich schon jetzt sagen, dass ich froh bin, kein Mitglied der Berliner Fraktion zu sein.

Trotzdem kommt man nicht umhin, sich anzuschauen, wie ein solches Gesetz im Kontext entsteht, was natürlich dessen Gehalt nicht besser macht. Als die Verhandlungen zm Koalitionsvertrag zwischen SPD und LINKE begannen, standen sie unter den Zeichen der verhinderte Anschläge in Koblenz. So forderte die SPD, nachdem sie der LINKEN bei anderen Fragen (Gemeinschaftsschule, Personalvertretungsgesetz, kein weiterer Verkauf von Wohnungsbaugesellschaften, Bezirksfinanzen, ÖBS, …) erheblich entgegengekommen war, die Videoüberwachung bei der BVG auszubauen, weil ja eben in Koblenz die Täter per Video überführt werden konnten. Zwar gab es in Berlin zu diesem Zeitpunkt schon Videoüberwachung, aber ohne Aufzeichnung und bei weitem nicht so weitgehend, wie es jetzt geplant ist. Das ist im wesentlichen der Hintergrund des Gesetzes. Die Durchsetzung dieser Forderung konnte unter anderem nicht verhindert werden, weil DIE LINKE wesentlich geschwächt aus der Wahl hervorgegangen war und – noch schlimmer – es schlicht und ergreifend eine gesellscahftliche Stimmung gibt, die Videoüberwachung usw. als nicht so schlimm empfindet, weil man nichts zu verbergen habe und überhaupt Sicherheit doch sein müsse. Der Preis wird dabei meist unreflektiert hingenommen. Diese Stimmung verstärkte sich in dem Augenblick, als Kofferbomber scheiterten. Nicht wegen der Kameras, sondern weil sie zu blöde waren, eine anständige Bombe zu bauen (was in Sachen tatsächliches Gefährundspotenzial tief blicken lässt). Aber immerhin wurden die Jungs durch die Kameras überführt. Kann ja mal vorkommen. Ich bin trotzdem gegen Videoüberwachung und den präventiven Sicherheitsstaat, der ja auch nur »Sicherheits«staat heißt. Allein, es hilft nichts, eine edle Meinung zu haben.

Was ich extrem unbefriedigend finde ist die Tatsache, dass jetzt so getan wird, als hätte DIE LINKE die Videoüberwachung geradezu mit dem Vorschlaghammer durchgepowert, statt sich an die eigentlichen Urheber, die SPD, zu wenden, denen ein wenig öffentlicher Druck in dieser Sache mal ganz gut tun würde.

Das Problem ist bei der Gesamtscheiße, dass Regierungen mehr oder weniger die Hand an den Rechtsstaat und die Demokratie legen können, ohne auch nur die kleinste Konsequenz zu fürchten zu müssen und natürlich von diesen Sachen üppig Gebrauch machen. Die Bürgerrechtsorganisationen haben es sich dabei einstweilen in der Kuschelecke gemütlich gemacht. Wenn es nicht schlimm ist, man sich sogar ein wenig wie Mainstream fühlen darf, dann wird mit einem Riesenbrimborium Front gegen Big Brother gemacht. Wenn es aber drauf ankommt, wenn es unpopulär ist, sich für Bürgerrechte, gegen Videoüberwachung einzusetzen, also dann, wenn in Madrid, London, New Yock, von mir aus auch in Koblenz mal ne Bombe (fast) hochgegangen ist, dann wird sich wegeduckt, vielleicht ein höflicher Brief geschrieben, statt gerade dann die öffentliche Gegenmeinung zu artikulieren, die so dringend nötig wäre. Manchen reicht es halt einfach, ein guter Mensch zu sein. Und höflich. Und das in einer ganz einfachen Welt. Anders kann ich mir nicht erklären, wenn das ASOG – bei all seiner Schlechtigkeit, trotz größerer Liberalität (ich sag nur mal Rasterfahndung, allgemeine Polizibefugnisse) – mit Schäubles und Schilys Paketen verglichen wird obwohl wir mit Vorratsdatenspeicherung, Ausländergesetzen, Luftsicherheitsgesetz, elektronischer Gesundheitskarte, ePass, Biometrie, RFID, Online-Durchsuchung, BKA-Gesetz von ganz anderen Dimensionen, nämlich dem systeatischen Umbau des Staates, reden.

Ich finde, dass mehr nötig ist. Es braucht eine neue Bürgerrechtsbewegung, die hilft, diese Logik aufzubrechen, Freiheit und Demokratie Scheibe für Scheibe auf den Orkus zu befördern. Wer glaubt, dass das irgendeine der kleinen Parteien alleine kann, ist unglaublich naiv und legt es nicht darauf an, die Welt zu verändern, sondern in erster Linie selbst eine weiße Weste zu behalten. Das ist aber kein Beitrag dafür, dass auch nur eine Kamera nicht installiert wird.

Schon jetzt mehren sich Stimmen, die eine Hoffnung artikulieren, die Gerichte mögen das eine oder andere Schnüffelgesetz kippen. Das hoffe ich auch. Trotzdem reicht es bei weitem nicht aus, wie Burkhard Hirsch es regelmäßig tut, vor das Verfassungsgericht zu tapern, eine Regelung zu kippen, die kurz darauf rechtsfest und im Zweifel noch schlimmer wieder auf der Tagesordnung landet. Allein wegen des Sonderrechtssystem des §129a und b mit seinen perversen Auswüchsen habe ich jeden Glauben verloren, ausgerechnet die Gerichte können den Überwachungsstaat stoppen, zumal das Recht immer das Recht der Herrschenden war. es braucht deutlich mehr. Grund- und Bürgerrechte wollen täglich neu verteidigt werden. Das ist eine Aufgabe, die man nicht irgendwelchen Parteien, Gerichten, Fraktionen, Koalitionen überlassen kann. Jeder selbst muss sich fragen, was er tun kann und was er getan hat um Gesellschaft so zu verändern, dass sie bürgerrechtsfreundlich wird.

November 9th, 2007

Mal was ganz anderes: Rauchverbot? Nicht mit den »Jungs«

Gestern hatten wir ein einstündiges Fotoshooting mit der BZ. Ich habe noch nie vorher in so kurzer Zeit zwei Schachteln Zigaretten rauchen müssen.

rauchverbot.jpg

Klick zum Artikel der BZ

Mehr Presse dazu:

Berliner Kurier: Bürgeraufstand gegen das Rauch-Verbot
Berliner Zeitung: Raucher zeigen Nichtraucher an
Tagesspiegel: Volksinitiative gegen Rauchverbot
Morgenpost: Raucherzimmer sind gefährlich

November 8th, 2007

Am Tag vor der Vorratsdatenspeicherung: Alle Schranken sind abgerissen.

Am Tag vor der Vorratsadtenspeicherung will ich auf die Unwirksamkeit eingezogener Schranken bei der Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Schranken sind dafür da, um Überwachungsmaßnahmen auf ein gewünschtes Maß zu begrenzen und nicht zu einem trivialen Mittel verkommen zu lassen. Bei der Vorratsdatenspeicherung wäre eine solche Schranke die Beschränkung der Verwendung der Daten bei schwersten Straftaten.

Wäre, ist aber nicht so. Ohne allzu tief in die Materie einzusteigen, liegen mindestens zweoi Punkte auf der Hand, wie die Vorratsdaten verramscht werden.

1. Trivialisierung des Zugriffs auf Verbindungsdaten

In Artikel 1 Nr. 11 des Getzes nur Neuregelung derTelekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtline 2006/24/EG heißt es:

§100g der Strafprozessordnung wird wie folgt geändert:
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung (…) zu begehen versucht (…) hat oder
2. eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,
so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (…) erhoben werden.

Von schweren Straftaten kann eine Rede mehr sein. Konkret: Die Daten der Vorratsdatenspeicherung können bei jeder Bagatellstraftat verwendet werden, wenn die Straftat nur mittels Telekommunikation begangen wurde. Ein Beispiel: Ein gewisser Blogger ruft bei einem gewissen Bundesinnenminister an und sagt was unflätigeswie zum Beispiel “Arschloch” oder “Drecksack” oder für die Hessen “Dreckwatz”. Das ist eine Straftat (Beleidigung). Wenn der gewisse Innenminister eine Anzeige erstattet, können die Strafverfolgungsbehörden zur Beweiserhebung auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen. Ähnliches gilt auch in anderen Fällen, bei Pöbel-Emails, der Benutzung von Tauschbörsen usw.

2. Datenverramschung

Wenn Deutschland das Cybercrime-Abkommen ratifiziert, was uns schon das unsägliche Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität gebracht hat, dann ist die Bundesrepublik verpflichtet, die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nach Anforderung an 53 Staaten weiterzugeben, in denen teils ein bedenklich niedriges Datenschutz Niveau besteht. Von weiteren Schranken, die in der StPO vorgesehen sind, mal ganz zu schweigen. Auch hier können die Daten zum Beispiel bei Bagatelldelikten weitergegeben werden.

Man sieht: Von einer Beschränkung auf schwere Straftaten kann keine Rede sein. Ich bin mal gespannt, was morgen passiert: Die SPD hat auf ihrem Hamburger Parteitag beschlossen, dass sie die Partei der Bürgerrechte ist. Entweder ist das mehr als Scherz gedacht oder die Mehrheit der SPD-Fraktion stimmt morgen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

November 6th, 2007

Am Freitag also doch Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung im Bundestag

Bis gestern stand er nicht auf der Tagesordnung des Bundestages: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Grund sind wahrscheinlich die homöopathischen Änderungen, die die SPD durchsetzen konnte. Heute Nacht hat man es sich offenbar anders überlegt, denn plötzlich steht die Vorratsdatenspeicherung nebst Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung usw. für kommenden Freitag voraussichtlich ab 13.15 bis Uhr auf der Tagesordnung. Heißt konkret: 30 Minuten Debatte für eine Zäsur des Rechtsstaates, der einen weiteren Schritt tut zum Feindstrafrecht und zum präventien Überwachungsstaat.

Es bleibt nicht mal ausreichend Zeit, sich ausführlich und gründlich mit den Änderungen vertraut zu machen, die von der Koalition vorgeschlagen wurden. Auf den ersten Blick kann man aber schon jetzt sagen, dass das mehr Schatten als Licht hat:

Die “Verbesserung” des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Ärtzen, Anwälten oder Journalisten ist ein Hohn: Nach wie vor gibt es einen Zweilklassenschutz für eigene Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche auf der einen und Anwälte, Beratungsstellen, Ärzte und Journalisten auf der anderen Seite. Nach dem neuen Entwurf heißt es:

(…) betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einemÜberwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen. Soweit geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. (…)

Tur mir leid, das ist nichts wert. Allein die Einschränkung “in der Regel” macht Redaktionen, Arztpraxen und Kanzleien zu einem Ziel von staatlicher Überwachung.

Ganz nebenbei wurden auch ganz erhebliche Verschlechterungen nachträglich in den Entwurf reingeschrieben. Dazu gehört die Erweiterung der Dauer der Anordnugn von verdeckten Maßnahmen von zwei auf drei Monate und eine abgespeckte Berichtspflicht. Letzteres führt dazu, dass eine sinnvolle Evaluierung der neuen Schnüffelgesetze nicht möglich sein wird.

Zum Kotzen.

November 5th, 2007

Die elektronische Gesundheitskarte aus Sicht des Datenschutzes

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht die Speicherung der Gesundheitsdaten von mehr 80 Millionen Versicherten. Da es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible Daten handelt, deren Missbrauch und Zweckentfremdung einen besonders erheblichen Eingiff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, muss neben gesundheitspolitischen Erwägungen auch eine Abschätzung des Datenrisikos in die Gesamtbewertung einfließen.

Generelle Problematik der massenhaften Speicherung von Gesundheitsdaten
Die massenhafte Speicherung von hochwertigen Gesundheitsdaten macht das Gesamtsystem der eGK zu einem begehrten Ziel für Angriffe. Interessensträger sind sowohl im privaten, im öffentlich-rechtlichen und im staatlichen Bereich zu finden (unter anderem mit den Zielen Kostenoptimierungen, Leistungsreduzierungen, Marketing, Strafverfolgung usw.). Das Technikkonsortium, das die eGK samt der peripheren Systeme entwickelt, verspricht zwar, dass das System nicht zu knacken ist und die gespeicherten Daten damit sicher sind. Selbst technischen Laien dürfte aber klar sein, dass kein Hersteller für sein System eine absolute Sicherheit versprechen kann; dies gilt vor allem dann, wenn das Ziel – die Gesundheitsdaten nahezu aller Bundesbürger – in hohem Maße attraktiv ist. Der Speicherung und Verarbeitung der Gesundheitsdaten wohnt also per se ein Datenschutzrisiko inne. Neben Angriffen durch Hacker oder Missbrauch durch Personen, die am System beteiligt sind, ist auch der „Faktor Mensch“ eine relevante Fehler- und Problemquelle. Am sichersten ist es daher, Daten so sparsam wie möglich zu erheben und zu verarbeiten (Prinzip der Datensparsamkeit).

Sekundäre Missbrauchspotenziale
Die eGK birgt eine Reihe Risiken in sich, die nicht in erster Linie mit dem implementierten System zusammenhängen. Ähnlich wie bei der Schufa-Auskunft, deren Verwendung in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens ausgeschlossen ist (z.B. bis vor einiger Zeit bei Mietverträgen) ist davon auszugehen, dass bei Vertragsanbahnungen wie Arbeits- oder Versicherungsverträgen der Kunde oder Bewerber genötigt wird, einen Ausdruck der Patientendaten auf „freiwilliger Basis“, sozusagen auf Kulanz, auszuhändigen. Jegliche gesetzlich eingezogene Schranken und Verwendungsbegrenzungen versagen an einer Stelle, an der der Inhaber der Daten nicht tatsächlich die Wahl hat, ob er seien Daten aushändigt oder nicht. Der Patient ist nur scheinbar Herr seiner Daten, will er nicht erhebliche Nachteile in Kauf nehmen (z.B. Ende des Bewerbungsverfahrens).

Der Patient ist nicht Herr seiner Daten
Befürworter der eGK argumentieren, dass der Patient selbst Herr seiner Daten ist, da er gegenüber dem Arzt selbst entscheiden kann, welche Daten neben den (unkritischen) Pflichtdaten gespeichert werden. Diese Freiwilligkeit jedoch ist eine Schimäre. Verantwortlicher Umgang mit den eigenen Daten setzt im konkreten Fall ein hohes Maß an Technikverständnis, Risikobewusstsein und realer Entscheidungsfreiheit und Souveränität voraus. Dies kann so nicht bei allen Betroffenen vorausgesetzt werden, zumal die Hauptnutzer der eGK als Hauptbetroffene vor allem ältere oder eben schwer kranke Menschen sein dürften, die sich unter Umständen in speziellen (Zwangs-)Situationen befinden. Zudem ist für den Patienten fachlich nicht in jeder Situation abschätzbar, welches Datum wann gespeichert sein sollte. Man kann davon ausgehen, dass nur ein Teil der Betroffenen in der Lage sein wird, fundiert über die Verwendung der eigenen Daten zu entscheiden. Dem Datenschutz kommt mit seinen Schranken daher auch eine Schutzfunktion für die Schwächeren zu, die nicht einfach per Freiwilligkeit aufgehoben werden sollte. So oder so kann von einer informierten Einwilligung keine Rede sein. Diese aber wäre Grundlage dafür, dass der Patient Herr seiner Daten ist.

Datenzugriff bei Heilberufen
Unzureichen geklärt ist der Zugriff auf die Daten bei den unterschiedlichen Heilberufen. Derzeit ist nicht klar geregelt, welche Nutzergruppen auf welche Daten zugreifen können. Warum sollte der Optiker Kenntnis vom Alkoholproblem seines Kunden haben? Warum der Hautarzt von der Sehschwäche?

Pseudonymisierung von Daten
Die eGK passt sich ein System der durchgängigen Rentabilitätsberechnungen ein, die auch nahezu alle anderen Bereiche der Gesellschaft umfasst. Die Grundlage dieses Systems ist die allzeitige Verfügbarkeit von Daten. Die mit dem System der eGK gespeicherten Daten ermöglichen einen Missbrauch der Daten für Zwecke der Effizienzermittlung, der Erforschung des Lebensstils und des Gesundheitsverhalten von Patienten. Zwar bestehen diese Möglichkeiten generell schon heute, die eGK wird aber zu einer Potenzierung der Möglichkeiten führen. Die zugesagte Pseudonymisierung der Daten löst das Problem nicht, weil einerseits eine Pseudonymisierung schnell wieder aufgehoben ist und andererseits auch pseudonymisierte Daten die Erstellung teils sehr kleinteiliger Risikoprofile ermöglichen.

Zweckentfremdung der Daten durch den Staat
„Daten, die einmal da sind, werden weiter genutzt, Versprechen hin oder her“. Zu dieser ebenso schlichten wie richtigen Einschätzung kommt der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hansjörg Geiger. Wenn die Daten der eGK erstmal erhoben sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Zweckentfremdung in Gesetze gegossen wird. Warum sollte es bei der eGK auch anders sein als bei der Maut (die Daten sollten nur zur Abrechnung verwendet werden, heute sollen damit Kriminelle gejagt werden) oder der Kontoauskunft (sollte im Kampf gegen die Mafia helfen, heute greifen JobCenter, BAFÖG-Ämter, Finanzämter und sonst wer auf diese Daten zu). Der Speicherung von Daten wohnt die Zweckentfremdung inne.

Vorfeldprobleme der technischen Umsetzung
Die eGK läuft mittlerweile mit einer Verspätung von etwa drei Jahren, was daran liegt, dass nicht alle technischen Probleme des Systems gelöst werden konnten. Zu Gunsten des Zeitplans soll nun die 100.000er-Testreihe entfallen – ein inakzeptabler Schritt, da die Karte und ihre Systemintegrität nicht unter Realbedingungen geprüft werden konnten, zumal bislang überhaupt nur einige wenige Grundfunktionen getestet wurden (bei teils erschreckenden Ergebissen).

Fazit
Nach dem Stand der Dinge greift die eGK in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) ein. Ein solcher Eingriff kann bei überwiegendem öffentlichem Interesse am Ende eines positiv verlaufenden Abwägungsprozesses unter Einhaltung der Datenschutzgrundsätze möglich sein. Das sehe ich hier als nicht gegeben an. Die Risiken (Zweckentfremdung, Missbrauch, mangelnde Datensparsamkeit, mangelhafter technischer Datenschutz) sind extrem. Der Nutzen hingegen könnte anders erbracht werden (Foto-Versichertenkarte, Notfallpass usw. – jedenfalls lohnt sich die Erforschung von Alternativen mehr als die Entwicklung der eGK). Die eGK ist daher abzulehnen.

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