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Versprechen hin oder her

Heute wird der Bundestag das Zensusvorbereitungsgesetz beschließen (siehe auch älteren Bericht dazu). Dazu bin ich heute über ein Zitat von Hansjörg Geiger, dem ehemaligen BND-Präsidenten gestoßen, das klar macht, warum man gegen dieses Gesetz sein muss:

Daten, die einmal da sind, werden weiter genutzt, Versprechen hin oder her.

Das sagt eigentlich alles. Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz soll zunächst ein Anschriften- und Gebäuderegister erstellt werden, das als Grundlage für den Zensus im Jahr 2011 dienen soll. Zur Erinnerung: Diesmal werden keine Leute mit Fragebogen an der Tür klingeln, sondern es werden Behördenregister wie Daten aus Meldeämtern, Finanzamt oder Arbeitsagentur zusammengeführt.

Am vergangenen Montag fand eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zur Volkszählung statt. Leider interessiert hier fast niemanden, was die extra geladenen Experten zu sagen haben. Denn schon drei Tage nach der Anhörung wird der Bundestag das Gesetz beschließen, ohne dass in nennenswertem Umfang eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der Experten möglich gewesen wäre.

Genau die Anhörung hatte es aber in sich: So vertrat der Leiter des Amtes für Statistik der Stadt Stuttgart beharrlich die Auffassung, dass er Hausnummerngenau wissen müsse, wo seine Arbeitslosen wohnen und dass man noch viel mehr Daten benötige. Die Daten könnten verwendet werden, um Regoster, wie das Melderegister zu korrigieren, wenn im Rahmen der Plausibilitätskontrolle Fehler auftauchen. Man könnte auch sagen, dass der Amtsleiter im Subtext seines Beitrages mitgeteilt hat, dass die Zensusdaten sowieso missbraucht werden.

Das ist problematisch, weil der Kern des Volkszählungsurteils genau diesen Rückfluss von Daten aus der Statistik an die Verwaltung ausschließt. Der grund liegt auf der Hand: Fließen die Daten zurück, könnte eine Art Rasterfahndung für Hartz-IV-Empfänger oder Studenten stattfinden. Fazit: DIe mühsam aufgebauten Schranken der Datenverarbeitung würden schon im Zensusvorbereitungsgesetz eingerissen. Genau das hat der Amstleister mehr oder weniger angedeutet.

Ein anderes Problem ist die Georeferenzierung der Daten des Zensus. Diese Daten ermöglichen eine Rückidentifizierung der ansich anonymen Daten der Statistik. Inkassobüros, die Schufa (Scoring) oder Werbefirmen wirds freuen.

Schleißlich konnte keiner der Experten schlüssig darlegen, was der konkrete Nutzen des Zensus sein soll . Die Vertreterin des statistischen Bundesamtes hatte in der Art argumentiert, dass man das Register braucht, damit man ein Register hat. Das bringts natürlich und lohnt die geschätzten Kosten des Zensus von 500.000.000,00 Euro.

Wiedermal ne tolle Maßnahme.

mark vs. world , ,

  1. 21. September 2007, 15:13 | #1

    Ich hab eine Weile gebraucht, zu verstehen, worum es hier geht. Denn irgendwie hatte ich die ganze Zeit

    ZENSURvorbereitungsgesetz

    gelesen. Naja, wirklich gewundert hätte mich das auch nicht.

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