Der Bundestag beschließt in der kommenden Woche ein Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus, also einer Volkszählung, im Jahr 2011. Der Clou daran: Anders als bei der letzten Volkszählung, als Zähler mit dicken Fragebögen an jeder Haustüre klingelten, werden dieses Mal vorhandene Daten aus verschiedenen vorhandenen Registern zusammengeführt. Dazu gehören Daten der Energieversorger, Meldeämter, der Katasterämter, der Bundesanstalt für Arbeit, des Bundesamtes für Geodäsie und anderer “allgemein zugänglicher Quellen”. Die Daten werden unter einer individueller Ordnungsnummer einzeln zusammengeführt und mehrfach gegengeprüft. Zusätzlich können an Vermieter und Hausverwaltungen Fragebögen versandt werden.
Die geplante Volkszählung im Jahr 2011 ist damit drastischer als die vergangene im Jahr 1987. Die Ordnungsnummer, under der die Datensätze zu einer Person zusammengeführt werden, kommen de facto einer Bürgerseriennummer (universelle Personenkennziffer) gleich, die aus gutem Grund bislang verboten war. Mit den zusammengeführten Beständen ist es möglich, umfangreiche Profile zu erstellen, die sich einerseits auf Orte, Straßenzüge bis hin zu einzelnen Häusern herunterbrechen lassen und andererseits Profildaten zu Einzelpersonen zusammenführen. Kritikwürdig ist auch die Generalklausel, dass Daten aus allgemein zugänglichen Quellen herangezogen werden können. Angesichts der umfangreichen, bereits bestehenden Datenbanken lassen sich somit zu jedem Bürger alle denkbaren Daten unter der Bürgerseriennummer zusammenfassen, darstellen und auswerten. Die Kosten, die der öffentlichen Hand mit der Volkszählung entstehen, werden auf rund 180 Mio. Euro geschätzt.
Wie funktioniert die Volkszählung?
Zunächst wird ein Register erstellt, in dem alle Häuser, Sondergebäude und Wohnungen vermerkt sind. Hierzu werden 33 verschiedene Datensätze erhoben. Beispiele: Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Ausländer je Anschrift, Fluktuationsrate je Anschrift, Anschrift des Eigentümers.
Weiterhin wird ein Ortsverzeichnis erstellt, in dem unter anderem Geburtsorteund Geburtsstaaten registriert werden.
Die Meldebehörden übermitteln weitere 15 Datensätze wie Status der Wohnung, vorherige Anschriften, Familienstand, Geburtsort und Staat, aus dem der Zuzug erfolgt ist.
Die Bundesagentur für Arbeit meldet, ob eine Beschäftigung oder eine Arbeitslosigkeit vorliegt und darüber hinaus Adressdaten.
All diese Angaben werden unter einer Ordnungsnummer zusammengeführt. Zusätzlich können Daten aus “allgemein zugänglichen Quellen” verwendet werden, wobei nciht hinreichend klar ist, was damit gemeint ist, weil dazu z.B. auch Daten zählen können, die von Adressbrokern gewonnen werden.











[...] Mark mal wieder. Er berichtet heute von diesem Gesetzesvorhaben, das nächste Woche beschlossen werden [...]
Prima. Wenn die Energieversorger Daten herausgeben, sollte man sie verklagen können.
Machen sie ja in Einzelfällen schon. Das Lawblog berichtete neulich über eine Begebenheit, wo die Müllentsorgung irgendeiner Kleinstadt nur dann Aufträge zur Sperrmüllbeseitigung annahm, wenn der Datenabgleich mit dem Energieversorger klappte und somit der “Nachweis” erbracht wurde, dass die Person, die den Müll entsorgt haben will, auch wirklich dort wohnt. Krude…
Achtung Eilmeldung: Mittwoch, 27. Juni 2007 um 18.31 Uhr: Antje Schiwatschev rief mich gerade über Handy an. Wir sprachen über Landesparteitage und in diesem Zusammenhang ergab sich folgender Wortwechsel:
Ich: An allem sind die Sachsen schuld.
Antje: Gar nicht wahr, die Berliner sind schuld.
Ich: Wieso?
Antje. Weil die Berliner immer so viel saufen, mehr als andere…
soviel zum Streitpunkt zwischen Sachsen und Berlin. Wir haben gewonnen.
Dominic
Das kann doch echt nicht war sein… Weil die Berliner so viel saufen, ja das habe ich gesagt… jedoch nicht den Part “mehr als andere”! Und was sie saufen hab ich ja auch nicht erwähnt, brauche ich auch nicht, da ja wohl bekannt ist, dass es sich dabei nur um heiße Milch mit Honig handeln kann…
Von wegen gewonnen!
Der Anfang ist doch bereits gemacht. Seit 1. Juli wird für jeden Bürger ab seiner Geburt eine Steueridentifikationsnummer angelegt, die wesentlich mehr ist, als eine bloße Nummer:
“Die vom BZSt gespeicherten Daten umfassen neben der ID-Nummer den Familien- und Geburtsnamen, Vornamen, akademischen Grad, Künstlernamen, Geburtstag und -ort, Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde sowie den Sterbetag.” (ntv)
Diese Daten werden sogar noch 20 Jahre nach dem Tod gespeichert…
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir alle einen Chip implantiert bekommen. Darauf sind dann alle Daten, von Gesundheit bis Bankverbindung gespeichert. Die totale Überwachung und mithin eine tolle Möglichkeit des Identitätsklaus.
Man wird es uns schon entsprechend verkaufen…
Volkszählung 2011 in Vorbereitung…
Im Jahr 2011 soll in der bislang umfassendsten Volkszählung die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland erfasst werden. Natürlich nur zu rein statistischen Zwecken. Diese Volkszählung soll diesmal weniger Aufsehen in der Bevölkerung er…
[...] wird der Bundestag das Zensusvorbereitungsgesetz beschließen (siehe auch älteren Bericht dazu). Dazu bin ich heute über ein Zitat von Hansjörg Geiger, dem ehemaligen BND-Präsidenten [...]