Für viel Aufregung hatte die Meldung gesorgt, dass es eine Dienstanweisung des ehemaligen Innenministers, Otto Schily, gibt, die den Geheimdiensten die Anwendung der Online-Durchsuchung ermöglicht. Die Bundesregierung hatte noch vor wenigen Monaten in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion behauptet, dass Online-Durchsuchungen zwar in vier Fällen angeordnet, nicht aber durchegführt worden seien. Eine glatte Lüge.
Zwischendurch stellte sich die Frage, wie diese Anweisung denn durchgehen konnte, ohne dass sich wenigstens jemand aufregt. Am vergangenen Mittwoch stand diese Anweisung auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestages. Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, verlas den Wortlaut der Anweisung, nach der
der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel
ermöglicht werden solle. Diese Anweisung war Thema im PKG und wurde am 21. Juni 2007 vom Innenminister gebilligt. Weiterhin ist darin die Rede von “Aufklären des Internets” oder der “verdeckten Teilnahme an Kommunikationseinrichtungen”. Man muss bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt ein Konzept des BKA in der Debatte war, nach der im offenen Internet Fahnder gezielt nach strafbaren Inhalten wie Kinderpornografie recherchieren sollten. Offenbar haben die Mitglieder des PKG schlicht nicht verstanden, was sie da abgenickt haben. Schließlich hatte niemand etwas dagegen, dass BKA-Beamte im Internet surfen. Auch im “Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit”, das die Bundesregierung im Jahr 2006 vorlegte, klingt die Formulierung zur Online-Durchsuchung noch reichlich verschwurbelt. Online-Durchsuchung sei
…die technische Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein.
Diese Formulierung ist immerhin eindeutig genug, dass einzelnen Mitgliedern des Innenausschuss dämmerte, worum es geht. Insgesamt aber kann man sagen, dass die Formulierungen derart codiert sind, dass sie geradezu verschleiern sollten, worum es bei der Maßnahme geht. Hier wird das Problem der PKG deutlich: Dort sitzen neun Abgeordnete, meist ältere Herren; manche benutzen mehr eine Schiefertafel mit Griffel denn moderne Kommunikationstechnik. Das Gremium soll die Geheimdienste kontrollieren, hat aber keine Instrumente dazu in der Hand, denn die Mitglieder dürfen mit niemandem über die Ergebnisse reden, haben lediglich ein eingeschränktes Akteneinsichtsrecht, können kaum Zeugen vernehmen, so dass die Geheimdienste de facto selbst entscheiden, was sie dem PKG zur Kontrolle vorlegen. So kann es passieren, dass die Geheimdienste zwei Jahre lang ohen Rechtsgrundlage Online-Durchsuchungen durchführen und niemand kapiert, worum es geht.
So wird es weiter gehen. Der Punkt Online-Durchsuchung wurde dann von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt uns soll künftig nur noch hinter den verschlossenen Türen des PKG behandelt werden, was eine Garantie dafür ist, dass die Öffentlichkeit auch weiterhin im Unklaren über dieses perverse Instrument bleiben wird.

